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Wer muss die Bestattungskosten tragen?

Eine Bestattung bringt oft unerwartet hohe Kosten mit sich. Finanzielle Hilfe kann beim Sozialamt beantragt werden. Foto: Jens Büttner
Eine Bestattung bringt oft unerwartet hohe Kosten mit sich. Finanzielle Hilfe kann beim Sozialamt beantragt werden. Foto: Jens Büttner

Ein Todesfall in der Familie ist tragisch, leider hat er auch finanzielle Konsequenzen. Angehörige werden vor allem durch die anfallenden Kosten für die Beisetzung des Verstorbenen gefordert. Wer ist in der Pflicht und wer nicht?

Königswinter (dpa/tmn) - Bei Bestattungen gilt: Der Erbe muss die Kosten tragen. Doch was ist, wenn es keine Erben gibt?

In dem Fall sind zunächst Unterhaltspflichtige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder in der Pflicht. Voraussetzung ist, dass deren Unterhaltspflicht bis kurz vor den Tod bestanden hat. Darauf macht der Verein Aeternitas aufmerksam.

Es kann auch weder Erben noch unterhaltspflichtige Personen geben. Dann müssen meist die sogenannten Bestattungspflichtigen einspringen. Wer das ist, regeln die Bundesländer in ihren Bestattungsgesetzen. In der Regel stünden hier Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vor den Kindern und Eltern in der Reihenfolge vorne, so die Experten. Am Ende müssten demnach häufig die Personen, die womöglich ein Erbe ausgeschlagen haben, trotzdem die Bestattungskosten tragen.

Wer nachweislich diese Kosten nicht stemmen kann, könne beim Sozialamt finanzielle Hilfe dafür beantragen.