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Monopolkommission kritisiert Gesetzesvorhaben zum Briefporto

BONN (dpa-AFX) - Die Reform des Postgesetzes bekommt Gegenwind. Die Monopolkommission spricht sich gegen die Gesetzesänderung aus, die sich für die Deutsche Post <DE0005552004> DHL positiv auswirken würde. Mit Blick auf den höheren Umsatz und steigende Gewinne des global tätigen Konzerns schreibt der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling: "Eine Notwendigkeit, den Konzern durch ein überhöhtes Briefporto zu stützen, lässt sich mit diesen Geschäftszahlen kaum begründen." Das externe Beratungsorgan der Bundesregierung empfiehlt, den Spielraum für Portoerhöhungen nach einer alten Berechnungsmethode zu ermitteln. Würde dies geschehen, müsste die Deutsche Post ihr Briefporto senken.

Derzeit sieht es aber nicht danach aus - Kühlings Ratschlag dürfte folgenlos verhallen. Zwar sind Oppositionspolitiker gegen die Reform, führende Abgeordnete aus Unions- und SPD-Reihen sind hingegen dafür - daher dürfte das Vorhaben an diesem Freitag eine Mehrheit im Bundestag bekommen.

Hintergrund der Reform sind zwei Gerichtsniederlagen des Bundes. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und das Kölner Verwaltungsgericht erklärten die Portoerhöhungen der Jahre 2015 und 2019 für unrechtmäßig. Die für die Post positive Berechnungsmethode steht nur in einer Verordnung, aus Sicht der Gerichte hätte sie aber im Postgesetz stehen müssen. Nun will die Bundesregierung die Regelung in das Gesetz übertragen und die Rechenart auch künftig nutzen können. Das wäre gut für die Post, die dann nach Freigabe durch die Bundesnetzagentur das Porto erhöhen dürfte - und zum Januar 2022.