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Mit Girocard zahlen – der Unterschied zwischen PIN und Unterschrift

Mal so, mal so: Wer an der Kasse mit der Girocard zahlt, soll den Betrag meist mit seiner PIN bestätigen. Manchmal ist aber auch eine Unterschrift nötig. Wir erklären, wo der Unterschied liegt.

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(Bild: Getty Images)

Girocard-Besitzer kennen das: Beim Bezahlen an der Kasse werden Kunden mal um die Eingabe ihrer PIN gebeten, ein anderes Mal wird die Unterschrift auf dem Kassenbon verlangt. Und in manchen Fällen auch gar nichts von beiden. Die Methoden variieren manchmal sogar in ein und demselben Geschäft. Woran liegt’s?

Kontaktlos bezahlen

Besonders in Corona-Zeiten macht es Sinn, möglichst wenige Dinge zu berühren, mit denen viele Menschen Kontakt haben. Dazu gehören natürlich auch Kartenlesegeräte im Einzelhandel. Da ist es praktisch, wenn beim Bezahlen weder die PIN eingegeben, noch auf dem Kassenbon unterschrieben werden muss.

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Ob eine Unterschrift oder die Geheimzahl überhaupt benötigt wird, ist abhängig vom zu zahlenden Betrag. In der Regel wird für Einkäufe bis 50 Euro weder noch benötigt. Es kommt aber vor, dass auch bei sehr niedrigen Beträgen, eine PIN-Eingabe notwendig ist. Das ist dann unabhängig vom einzelnen Kunden und wird in regelmäßigen Abständen vom Kassensystem aus Sicherheitszwecken durchgeführt.

Bezahlen mit Unterschrift

Bei höheren Beträgen wird beim Bezahlen in jedem Fall die Eingabe der Geheimzahl oder die Unterschrift verlangt. Die Entscheidung, welche Variante es sein soll, obliegt dem Händler. Denn je nach Methode fallen für ihn Gebühren an, oder nicht.

Wer auf dem Kassenbon unterschreibt, erteilt dem Verkäufer eine Einzugsermächtigung. Eine direkte Abfrage, ob Deckung auf dem Konto ist, gibt es in diesem Fall aber nicht. „Das stellt sich immer erst dann heraus, wenn das Finanzinstitut des Geschäfts die Lastschrift bei Ihrem Finanzinstitut in Auftrag gibt – und das passiert in der Regel erst einige Tage später. Diese Variante birgt für den Verkäufer also durchaus Risiken. Der Vorteil: Er muss keine Gebühren für die Nutzung des Lastschriftverfahrens zahlen“, erklärt die Sparkassen-Finanzgruppe.

Bezahlen mit PIN

Auf der sicheren Seite sind Händler, wenn Kunden beim Bezahlen ihre Geheimzahl eingeben. Denn dann erfolgt eine Kontoabfrage, ob ausreichend Deckung vorhanden ist und die Abbuchung geht sofort von statten.

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Der Nachteil: Es fallen Gebühren an, die der Verkäufer tragen muss. Die Höhe beläuft sich auf 0,2 Prozent des kassierten Betrags. Bei einer zu zahlenden Summe von 100 Euro macht das 20 Cent Gebühren für den Handel.

“Viele Händler setzen aus diesem Grund auf das Zufallsprinzip. Das Kassensystem entscheidet dann darüber, ob Sie Ihre Geheimzahl eingeben oder den Kassenbon unterschreiben müssen”, so die Experten.

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