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Mit diesen Tipps holen Sie sich zum Jahresende bares Geld zurück

New year 2019 change to 2020 concept, hand change wooden cubes
So leicht können Sie vor dem Jahresende noch Geld verdienen (Foto: Getty Images)

November und Dezember sind mit vielen Aktivitäten oft randvoll – für Finanzen bleibt da wenig Zeit. Um Hektik zu vermeiden, können Sie schon heute damit beginnen, Ihre Finanzen für das Jahr 2019 und 2020 zu optimieren. Ich habe für Sie fünf Themenfelder zusammengestellt, mit denen Sie Steuern sparen, Zulagen sichern und Ausgaben reduzieren:

1) Sondertilgungen ausnutzen

Jetzt zum Beginn des vierten Quartals kann so mancher schon absehen, wie erfolgreich das Jahr 2019 werden wird. Arbeitnehmer und Selbständige kennen die Bonus- oder Gewinnhöhe, die Ausgaben für Renovierungen etc. sind geplant (und hoffentlich umgesetzt). Die Depotstände befinden sich ebenfalls auf erfreulichen Höhen.

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Da lohnt ein Blick auf die Tagesgeldbestände und die möglichen Sondertilgungen. Gerade bei Darlehen, die 1,3% und mehr kosten, schaffen Sie es auf der sicheren Anlagenseite nicht, das hereinzuholen.

Lesen Sie auch: Verwirrung durch die Ex-Post-Kostenübersicht bei Fonds

2) Riester-Zulagenbeantragung und Optimierung des Vertrages

Wenn Sie riestern – dann richtig. Besitzen Sie einen Vertragen überprüfen Sie jetzt, ob Sie genügend für 2019 eingezahlt haben. Inzwischen haben Sie vielleicht schon Ihren Steuerbescheid 2018, ansonsten sehen Sie auf Ihrer letzten Verdienstbescheinigung in 2018 nach. Nehmen Sie 4% vom Vorjahresbrutto-Verdienst (also 2018) und ziehen davon alle Zulagen ab (Ihre eigene und ggf. die Kinderzulagen). Den Restbetrag müssen Sie selbst leisten, um die volle Riester-Zulage zu erhalten. Der maximale Eigenanteil beträgt 2.100 Euro (vor Abzug der Zulagen). Mindestens jedoch müssen Sie 60 Euro pro Jahr Eigenbeitrag beisteuern. Prüfen Sie bei der Gelegenheit auch gleich, ob bei Ihrem Riester-Vertrag Ratenzuschläge erhoben werden, falls Sie bislang monatlich zahlen. Wenn ja, dann wechseln Sie auf jährliche Zahlungsweise. Bis zu 75 Euro Ersparnis sind hier drin!

3) Wohnungsbauprämie beantragen

Wenn Sie einen Bausparvertrag besitzen, prüfen Sie, ob Sie die Wohnungsbauprämie bereits beantragt haben. Diese erhalten Sie, wenn Sie ein zu versteuerndes Einkommen von unter 25.600 Euro (Alleinstehende) / 51.200 Euro (Ehepaare) erzielen.

Überprüfen Sie, ob Sie die Anträge für das Vorjahr und auch das Vor-Vorjahr eingereicht haben. Sie haben auch dafür bis zum Jahresende Zeit. Den Antrag für das laufende Jahr erhalten Sie in der Regel mit dem Jahreskontoauszug Anfang 2020.

4) Verlustverrechnungstopf prüfen

Haben Sie in der Vergangenheit in Ihrem Depot mit den Wertpapieren Verluste realisiert, so empfehle ich Ihnen einen Blick in den Verlustverrechnungstopf. Diesen können Sie meistens online bei Ihrer Bank, wo Sie Ihr Depot haben, einsehen (unter der Rubrik Steuer). Um diese Verluste mit Gewinnen zu verrechnen und somit Abgeltungsteuer zu sparen, könnten Sie Positionen im Plus verkaufen. So erhalten Sie die Wertsteigerung steuerfrei. Die Entscheidung für einen Verkauf sollte jedoch nicht nur von der Steuer abhängen, aber mit den gestiegenen Kursen in 2019 ist vielleicht sowieso eine Anpassung der Struktur notwendig. Haben Sie Gewinne bei anderen Banken realisiert, beantragen Sie bei beiden Banken eine Bescheinigung und geben dann beides in der Steuererklärung an – so liegen Verluste nicht „ungenutzt“ herum. Der Stichtag für die Beantragung der Bescheinigung ist immer der 15.12. – aufgrund des Wochentages vermutlich der 13.12.19.

5) Private Krankenversicherung im Voraus begleichen

Wenn Sie als Selbständiger oder Freiberufler privat krankenversichert sind, überprüfen Sie, ob Sie eine kleine „Steuersparstrategie“ durchführen können. Wenn Sie die gesamten Versicherungsbeiträge, die für 2020 fällig werden, noch in 2019 zahlen, können Sie diese für 2019 als Sonderausgaben abziehen. Insgesamt dürfen Sie bis zu 2,5 Jahre im Voraus zahlen. Das macht besonders dann Sinn, wenn Sie in 2019 sehr hohe Einnahmen haben (und für 2020 weniger Einnahmen erwarten). Außerdem haben Sie durch die Vorauszahlung in 2020 dann die Möglichkeit, auch Ihre „kleinen“ absetzbaren Versicherungen (wie Haftpflichtversicherungen) steuerlich geltend zu machen. Diese fallen sonst unter den Tisch, da die Krankenversicherung den Höchstbetrag bereits übersteigt. Pfiffige Unternehmer planen das Vorziehen der Krankenversicherungskosten je nach Geschäftsergebnis lange für die Zukunft.

Fragen Sie Ihren Steuerberater, wenn Sie unsicher sind, ob dies eine Möglichkeit für Sie ist.

Viel Erfolg bei der Optimierung in 2019.

Ihre Stefanie Kühn

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