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Ministerium: Keine neuen Maßnahmen im Kreis Gütersloh

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nach der gerichtlichen Aufhebung der strengen Auflagen zum Eindämmen des Coronavirus für den Kreis Gütersloh will die NRW-Landesregierung keine gesonderten neuen Maßnahmen verfügen - auch nicht für einzelne Gemeinden. Das machte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montagabend in Düsseldorf deutlich. Es sei nicht zu einem Übertritt der Infektionen auf die übrige Bevölkerung des Kreises Gütersloh gekommen. Vor diesem Hintergrund erwartet die NRW-Landesregierung nach eigenen Angaben, "dass nunmehr auch alle Beherbergungsverbote in Urlaubsorten aufgehoben werden".

Aktuelle Zahlen belegten, dass es gelungen sei, einen größeren Ausbruch durch konsequente und schnelle Maßnahmen einzudämmen. Die Maßnahmen im Kreis Gütersloh könnten nun vollständig auf die bereits verhängte Quarantäne für die von der Infektion betroffenen Mitarbeiter des Fleischwerkes von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück sowie im Bedarfsfall ihre Familien begrenzt werden. An die Stelle der vom Oberverwaltungsgericht NRW am Montag außer Vollzug gesetzten Maßnahmen für den gesamten Kreis Gütersloh würden daher auch keine auf einzelne Gemeinden des Kreises beschränkte Maßnahmen mehr treten.

Das Oberverwaltungsgericht hatte erklärt, das Gesundheitsministerium hätte nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig. Die Beschränkungen wären ohnehin in der Nacht zum Mittwoch ausgelaufen. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen lag im Kreis Gütersloh am Montag mit 50,5 nur noch knapp über dem Grenzwert von 50, ab dem Einschränkungen greifen sollen.