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Ministerium: Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

BERLIN (dpa-AFX) - Wenn Freiberufler oder Selbstständige mit Hartz-IV-Bezügen auch "Corona-Soforthilfen" bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken hin. Wenn "Corona-Soforthilfen" anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der "Corona-Soforthilfen" zu", heißt es darin.

Kleine Unternehmen und sogenannte Soloselbstständige können den einmaligen Zuschuss von bis zu 15 000 Euro bis Ende Mai beantragen. Finanziert werden sollen damit laut Regierung "laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen". Kosten des privaten Lebensunterhalts werden davon nicht gedeckt. Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping sagte, die Antwort des Bundesarbeitsministeriums sei klar und deutlich, und: "Corona-Soforthilfen dürfen nicht pauschal als Einkommen für Arbeitslosengeld-II-Leistungen angerechnet werden. (...) Wer also vom Jobcenter einen pauschalen Ablehnungsbescheid erhält, dem kann ich nur empfehlen, Widerspruch einzulegen."