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Ministerin Lambrecht: Arbeit des BND weiter möglich - Röttgen warnt

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat das BND-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Einhaltung der Grundrechte anmahnt und den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit bei Überwachungsmaßnahmen auch auf Ausländer im Ausland erstreckt hat", sagte die SPD-Politikerin der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch). "Wir werden bei der gesetzlichen Neuregelung des BND-Gesetzes sehr genau darauf achten, dass die vom Bundesverfassungsgericht genannten Grundrechte auch eingehalten werden." Die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes werde auch in Zukunft weiter möglich sein.

Nach Ansicht des CDU-Außenexperten Norbert Röttgen könnte das Urteil dagegen die Arbeit des Auslands-Nachrichtendienstes einschränken. "Mit der Entscheidung, die Geltung deutscher Grundrechte auch im Ausland anzunehmen und den BND bei seiner strategischen Auslandsaufklärung daran zu binden, wird Neuland betreten", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch). "Ob und wie der BND unter diesen Bedingungen noch arbeiten kann, ist ungewiss."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass sich der BND bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten muss. Die Politik soll nun das BND-Gesetz bis spätestens Ende 2021 grundlegend überarbeiten.

Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Laut dem Urteil muss der Gesetzgeber die BND-Befugnisse viel genauer regeln und begrenzen. Das betrifft eine Vielzahl an Einzelpunkten: Zum Beispiel muss die vertrauliche Kommunikation bestimmter Berufsgruppen wie Anwälte und Journalisten besonders geschützt werden. Sehr private und intime Inhalte sind unverzüglich zu löschen, wenn sie BND-Mitarbeitern ins Netz gehen.

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"Das Bundesverfassungsgericht hat explizit erklärt, dass dieses Instrument bei verhältnismäßiger Ausgestaltung mit den Grundrechten vereinbar ist", hob Lambrecht hervor. "Das kann man hinbekommen. Man muss aber insbesondere die Überwachungszwecke klarer bestimmen und die Kontrollmöglichkeiten verbessern.

Der Londoner Terrorismusexperte Peter Neumann sieht etwa in Kriegsgebieten "eine absurd hohe Hürde" darin, Grundrechte auch für Ausländer im Ausland gelten zu lassen. "Ich weiß nicht, wie man das umsetzen soll", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der deutsche Auslandsgeheimdienst werde so noch abhängiger von Partnerdiensten in den USA und Großbritannien. "Das Urteil führt zu einer unnötigen Schwächung des BND."

Infolge des Urteils forderte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, einen Nachrichtendienstbeauftragten des Bundestags. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, "dass wir eine effektivere parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste brauchen", sagte er der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Angelehnt an den Wehrbeauftragten soll dieser nach Kuhles Vorstellung dem Bericht zufolge Informationen über die nachrichtendienstliche Tätigkeit einholen und die Abgeordneten in Berichten darüber informieren. Zudem fordert Kuhle, das Parlamentarische Kontrollgremium zu stärken.

"Ich kann die Forderung nach einem Nachrichtendienstbeauftragten nur unterstützen", sagte der CDU-Politiker Patrick Sensburg dem "Handelsblatt". "Er wäre Teil der Exekutiven und könnte nicht nur BND-eigene Dokumente einsehen, sondern auch die Daten, die ausländische Nachrichtendienste zuliefern."