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Minister Seehofer will weiter nach Afghanistan abschieben

Die Bundeswehr hat sich aus Afghanistan zurückgezogen. Die Taliban sind auf dem Vormarsch Abschiebungen sollen trotzdem weiterhin in das Land durchgeführt werden, sagt Innenminister Seehofer.

Minister Seehofer will weiter nach Afghanistan abschieben. (Bild: dpa)
Minister Seehofer will weiter nach Afghanistan abschieben. (Bild: dpa)

Berlin - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will an Abschiebungen nach Afghanistan festhalten - trotz des dortigen Vormarsches der Taliban.

Verhandlungen mit Afghanistan

"Wir verhandeln gerade mit Afghanistan, damit wir Straftäter weiterhin dorthin abschieben können", sagte er der "Bild am Sonntag". "Wie will man denn verantworten, dass Straftäter nicht mehr in ihr Heimatland zurückgeführt werden können?", fragte er angesichts von Forderungen aus der SPD, vorerst niemanden mehr in das Land am Hindukusch abzuschieben. "Wir müssen auch überlegen, ob es Möglichkeiten gibt, die freiwillige Ausreise noch zu verstärken. Wenn ein Inhaftierter einen Teil seiner Strafe erlassen bekommt, reist er vielleicht freiwillig aus."

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In den vergangenen Jahren waren ausschließlich Männer - vorwiegend Straftäter und sogenannte Terrorgefährder - gegen ihren Willen nach Afghanistan zurückgebracht worden. Die Bundeswehr hatte ihren Einsatz dort Ende Juni beendet. Parallel zu dem Abzug der internationalen Truppen haben die militant-islamistischen Taliban mehrere Offensiven begonnen und zahlreiche Bezirke unter ihre Kontrolle gebracht.

Verschlechterte Sicherheitslage: Grüne fordern Abschiebestopp nach Afghanistan

Nach der Pandemie will Seehofer die Zahl der Abschiebungen insgesamt erhöhen. "Die Corona-Zeit war nicht die Zeit für Abschiebungen. Da hat jedes Land auf dieser Welt Angst vor eingeschleppten Infektionen", sagte er. "Wir werden das nach Corona wieder deutlich steigern. Wir können uns nicht damit zufriedengeben, dass die Dinge schwierig sind. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss das Land verlassen. Wer dieses Prinzip aufgibt, gibt den Rechtsstaat auf."

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