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Minijobs, WhatsApp, Mindestlohn – das ändert sich im Oktober

Neue Regeln und Gesetze – der Oktober hat einige Änderungen für Verbraucher im Gepäck. Es gibt Zugriffsbeschränkungen für WhatsApp, neue Corona-Regeln, höheren Mindestlohn, bessere Verdienstmöglichkeiten für Minijobber und mehr. Alle wichtigen Änderungen gibt's hier im Überblick.

Ab Oktober gelten neue Regeln und Gesetze. (Bild: Getty Images)
Ab Oktober gelten neue Regeln und Gesetze. (Bild: Getty Images) (Santje09 via Getty Images)

Der Oktober läutet das vierte Quartal des Jahres ein und mit ihm kommen eine ganze Reihe Änderungen für Verbraucher.

Anstieg des Mindestlohns

Am 3. Juni dieses Jahres hatte der Bundestag den Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns verabschiedet und der stufenweise Anstieg war beschlossene Sache. Die erste Erhöhung gab's ab 1. Juli von 9,82 Euro auf 10,45 Euro. Ab 1. Oktober wird er nochmals angehoben und beträgt dann 12 Euro.

Mehr Verdienstmöglichkeiten für Mini- und Midijobber

Ebenfalls ab 1. Oktober steigt die Verdienst-Obergrenze für Minijobber. Sie steigt von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat. Auch die Verdienstgrenzen für Midijobs ändern sich damit. Der Verdienst darf monatlich zwischen 520,01 und 1600 Euro liegen. Bisher waren es zwischen 450,01 und 1300 Euro.

Neue Corona-Regeln

Am 23. September dieses Jahres lief das alte Infektionsschutzgesetz aus, ab 1. Oktober treten die neu beschlossenen Regeln in Kraft. Demnach gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und Fernzügen. Bei Flugreisen fällt die Maskenpflicht ab dato weg.

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Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit gilt zudem eine Testnachweispflicht.

Darüber hinaus können die Länder je nach Infektionslage weitere Regelungen erlassen, wie etwa die Maskenpflicht ausweiten, Mindestabstände anordnen oder verpflichtende Hygienekonzepte erstellen.

Änderung beim Impfstatus

Ab dem 1. Oktober gelten nur die Menschen als vollständig geimpft, die eine dritte sogenannte Auffrischungsimpfung erhalten haben. Zwischen zweiter und dritter Impfung muss ein Abstand von mindestens drei Monaten liegen. Ebenfalls als vollständig geimpft gelten auch alle die zwei Impfungen erhalten haben, wenn vor der ersten oder zweiten Impfung eine nachgewiesene Infektion erfolgte oder eine Infektion nach der zweiten Impfung erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Für das Betreten von Innenräumen ist aber kein verpflichtender Impfnachweis vorgesehen.

Gasumlage fraglich

Ab Oktober sollte eine Gasumlage erhoben werden. Derzeit rückt die Ampelkoalition aber wieder von den Plänen ab. So wie es aussieht, wird die Gasumlage gekippt, im Gespräch ist auch eine Deckelung des Gaspreises. Das würde Millionen Gaskunden entlasten.

Frist für Grundsteuer-Erklärung endet

Alle Eigentümer von Immobilien müssen in Deutschland in diesem Jahr eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Danach soll die Grundsteuer neu bewertet werden und ab 2025 eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für Privateigentum endet am 31. Oktober 2022.

Beschränkungen für WhatsApp-Nutzer

WhatsApp hebt die Mindestanforderungen für Betriebssysteme an. Stichtag dafür ist der 24. Oktober 2022. Betroffen sind davon zunächst nur iPhones. Die Betriebssysteme iOS 10 und 11 werden ab dann nicht mehr unterstützt. Lesen Sie hier, auf welchen Smartphone-Modellen WhatsApp ab dato gar nicht mehr läuft und welche iPhones aufgerüstet werden müssen.

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