Mindestlohn, DHL, Corona-Regeln – das ändert sich ab 1. April
Mit dem April steht ein Monatswechsel bevor und mit ihm kommen auch wieder neue Gesetze und Regeln für Verbraucher. Die bringen zum größten Teil Erleichterungen im Alltag und finanzielle Verbesserungen mit sich.
Der 1. April ist bekanntermaßen der Tag für Scherze – das geht auch an den Nachrichtenportalen nicht vorbei. Bei den folgenden Meldungen können Sie jedoch sicher sein, dass es sich um "echte" Neuerungen handelt, die am dem 1. April gelten.
Mehr Mindestlohn
Ab April steigen die bundeseinheitlichen Mindestlöhne für Leiharbeiter von 10,45 Euro auf 10,88 Euro. Auch in der Pflege gibt es ab April mehr Geld. Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte liegen derzeit bei 12 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte bei 12,50 Euro und für Pflegefachkräfte bei 15 Euro. Sie steigen zum 1. April 2022 auf 12,55 Euro, 13,20 Euro und 15,40 Euro.
Mehr Gehalt für Beamte und Beschäftigte im Baugewerbe
Angestellte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bekommen ab April 1,8 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich um 25 Euro monatlich.
Auch Beschäftigte im Baugewerbe dürfen sich über mehr Geld in der Kasse freuen. Der Tarifvertrag 2021 sieht vor, dass im Westen beschäftigte Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung von 2,2 Prozent und im Osten beschäftigte Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung von 2,8 Prozent erhalten.
Höhere Umzugskostenpauschale
Ab April steigt die Umzugskostenpauschale. Die können alle steuerlich geltend machen, die aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln. Singles können 886 Euro statt vorher 870 Euro geltend machen, für Verheiratete und Lebenspartner steigt die Pauschale auf 1476 Euro und für andere im Haushalt lebende Personen wie Kinder und Angehörige können jeweils 590 Euro angesetzt werden.
Änderung an DHL-Packstationen
Wer bisher seine Pakete an der Packstation abholen wollte, musste dort die Karte mit der Postnummer scannen oder die Postnummer manuell eingeben und zusätzlich einen per E-Mail erhaltenen Zahlencode eintippen. Künftig müssen Packstation-Nutzer ein Smartphone parat haben. Ab 1. April ist die Abholung nur noch über einen QR-Code möglich, der in der Post & DHL App angezeigt und an der Packstation eingescannt wird.
Neue Corona-Regeln
Am 2. April endet die Übergangsfrist für die neuen Corona-Regelungen. Die meisten Regeln wie die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen fallen dann weg. Ein Basisschutz bleibt weiter bestehen. Die Maskenpflicht gilt dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. An Schulen gibt es weiterhin eine Testpflicht. Allerdings können die Basisschutzmaßnahmen je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Zudem können die Landesregierungen entscheiden, die bisherigen Regeln zu verlängern, wenn sie sich zum sogenannten Hotspot erklären.
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