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Mindestlohn dürfte auch 2021 noch deutlich unter 10 Euro liegen

Der Mindestlohn wird auch zum 1. Januar 2021 noch unter zehn Euro bleiben, weil die Berechnungsgrundlage nach unten korrigiert wurde. Stoff für Streit in der Groko - die SPD fordert eigentlich zwölf Euro Mindestlohn.

Der Mindestlohns zum 1. Januar 2021 dürfte die Marke von zehn Euro nicht überschreiten. Foto: dpa
Der Mindestlohns zum 1. Januar 2021 dürfte die Marke von zehn Euro nicht überschreiten. Foto: dpa

Bei der im Juni anstehenden Entscheidung über die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2021 dürfte die Marke von zehn Euro nicht überschritten werden. Die zuständige Mindestlohn-Kommission orientiert sich bei ihrer bindenden Empfehlung grundsätzlich an einem Tariflohnindex des Statistischen Bundesamtes, dieser liegt der WirtschaftsWoche vor. Der Index ist in den für die Berechnung maßgeblichen Jahren 2018 und 2019 um 5,7 Prozent gestiegen. Diese offiziell erhobene Zahl liegt seit Kurzem der mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie zwei Ökonomen besetzten Kommission vor.

Demnach ergäbe sich zum 1. Januar 2021 eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,82 Euro. Hintergrund ist, dass als Basis nicht die derzeit geltenden 9,35 Euro maßgeblich sind, sondern 9,29 Euro. Beim vergangenen Beschluss hatte die Kommission einen späteren Tarifabschluss im öffentlichen Dienst bereits eingerechnet, der nun wieder herausgerechnet werden muss, damit er nicht doppelt gezählt wird.

In der Koalition dürfte die anstehende Entscheidung für neuen Streit sorgen – zumal die Kommission mit Zweidrittelmehrheit vom Tarifindex abweichende Empfehlungen geben kann. Die Union sperrt sich gegen politische Einflussnahme auf die bislang unabhängig agierende Kommission. Die SPD hingegen will „eine schnellere Anpassung auf 12 Euro erreichen“, heißt es in jüngsten Parteibeschlüssen.

Dem Vernehmen nach versuchen SPD und Gewerkschaften derzeit, Einfluss auf die Geschäftsordnung der Kommission zu nehmen. Die alte Geschäftsordnung ist ausgelaufen, eine neue soll im April verabschiedet werden. Ziel der SPD ist ein Passus, wonach das Gremium bei seinen Mindestlohnempfehlungen bereits mit einfacher Mehrheit vom Lohnindex abweichen darf. Dann könnten die Arbeitgebervertreter in der Kommission überstimmt werden.