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Mindestlohn steigt stufenweise auf 10,45 Euro

Nach langem Streit einigt sich die Mindestlohnkommission auf einen mehrstufigen Weg: Die Lohnuntergrenze soll bis Juli 2022 von 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen.

So schwierig wie an diesem Dienstag war es selten in der Mindestlohnkommission, sich auf eine Empfehlung für die neue Lohnuntergrenze zu einigen. Eine für mittags anberaumte Pressekonferenz wurde kurzfristig abgesagt, die Beratungen zogen sich bis in den späten Nachmittag.

Dann verkündete Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Erhöhung des Mindestlohns in vier Stufen. Im Juli 2022 soll die Lohnuntergrenze dann 10,45 Euro betragen. Ab Januar 2021 soll der neue Mindestlohn zunächst um 15 Cent auf 9,50 steigen.

Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten lange gestritten: Die Gewerkschaften hatten verlangt, dass der Mindestlohn endlich über zehn Euro steigen müsse, auch um die Kaufkraft in der Coronakrise zu stärken. Die Arbeitgeber dagegen fürchteten, dass die Unternehmen durch einen höheren Lohn zusätzlich geschwächt würden.

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Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Zum Start lag er bei 8,50 Euro die Stunde, seither wurde er in kleinen Schritten bis auf die heute geltenden 9,35 Euro erhöht. „Der Mindestlohn muss stärker aufholen als bisher“, sagte Heil. Denn: „Applaus reicht nicht“ für Altenpfleger, Supermarktkassiererinnen und Lkw-Fahrer, die neuerdings als Helden des Alltags gelten würden. Er kündigte eine Reform des Gesetzes im Herbst an, das garantieren soll, dass die Lohnuntergrenze künftig nicht zu weit hinter der Lohnentwicklung zurückbleibt.

Laut Mindestlohngesetz muss eine aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einem Vorsitzenden besetzte Kommission alle zwei Jahre die künftige Höhe der Lohnuntergrenze neu festlegen. Den Vorschlag des Gremiums kann die Bundesregierung dann per Verordnung verbindlich machen – was sie bisher auch getan hat und Heil auch diesmal tun will.

Zeitweise Nullrunde verlangt

Stimmberechtigt sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Kommt es zum Patt, kann der Vorsitzende mit seiner Stimme eine Mehrheit herstellen. Zilius, der als früherer Justiziar der IG Bergbau und Energie und ehemaliger RWE-Arbeitsdirektor beide Seiten kennt, musste am Dienstag lange argumentieren, bis er auch diesmal Einstimmigkeit der Kommission erzielt hatte.

Die Grundlage für die Entscheidung der Kommission sind Daten des Statistischen Bundesamtes zu den Tariferhöhungen der letzten zwei Jahre. Nur auf dieser Basis hätte der Mindestlohn auf 9,82 Euro angehoben werden müssen. Im ersten Schritt bleibt er nun deutlich dahinter zurück. Erst Anfang 2022 soll diese Marke im dritten Schritt erreicht werden. Mitte 2021 wird er auf 9,60 Euro angehoben. Die Arbeitgeber hatten zeitweise für eine Nullrunde gekämpft.

Das Mindestlohngesetz gestattet es durchaus, von der Orientierung an den Tarifen abzugehen. Dort heißt es, dass die Kommission „im Rahmen einer Gesamtabwägung“, prüft, „welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden“. Darauf hatten sich im Vorfeld die Arbeitgeber berufen.