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Der Millionen-Deal des Air-Berlin-Chefs

Air-Berlin-Chef Winkelmann bleibt von der Insolvenz verschont. Sein Millionen-Gehalt wurde mit einer Bankgarantie abgesichert. Die Details offenbart der Geschäftsbericht der Airline. Die Vereinbarung im Wortlaut.

Der Air-Berlin-Chef Thomas Winkelmann ist im Fall von Zahlungsschwierigkeiten bei der Fluggesellschaft auf der sicheren Seite. Das Unternehmen ließ eine Bankgarantie von bis zu 4,5 Millionen Euro ausstellen, um die Verpflichtungen aus Winkelmanns Vertrag abzusichern, der bis Ende Januar 2021 läuft.

Details des Deals stehen im jüngsten Geschäftsbericht des Unternehmens. Offenbar sah sich Air Berlin zu der Gehaltsabsicherung gezwungen, um Winkelmann überhaupt für den Job zu gewinnen. Im Geschäftsbericht heißt es dazu: „Der Vergütungsausschuss hat bei der Festsetzung des Vergütungspakets für Herrn Winkelmann seinen Ermessensspielraum ausgenutzt und ist – aufgrund der außergewöhnlichen und unerwarteten Umstände im Vorfeld der Vereinbarung des Vergütungspakets für Herrn Winkelmann – von der Vergütungsrichtlinie abgewichen.“ Der Ausschuss habe dabei „das Interesse der Gesellschaft, Herrn Winkelmann in dieser kritischen Zeit zu gewinnen, mit dem Ziel, Misserfolg nicht zu belohnen, abgewogen“.

Der frühere Lufthansa-Manager Winkelmann war im Februar zu Air Berlin gekommen. Wenige Monate später verkündete er für 2016 einen Rekordverlust. Mitte August musste Air Berlin schließlich Insolvenz anmelden, weil der Großaktionär Etihad den Geldhahn zugedreht hatte. Seitdem geht der Flugbetrieb nur dank eines Staatskredits weiter. Und das wohl nur noch bis Ende Oktober.

Während Tausende Mitarbeiter um Ihre berufliche Zukunft bangen und rund 200.000 Kunden wegen der Pleite wertlose Tickets besitzen, ist der Air-Berlin-Chef mittels einer Gehaltsgarantie abgesichert. Das Handelsblatt dokumentiert die Vereinbarung im Wortlaut:

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„Um Herrn Winkelmann für Nachteile in Bezug auf seine Pensionsansprüche zu kompensieren, die ihm durch seinen Eintritt in die Gesellschaft entstanden sind, hat die Gesellschaft Herrn Winkelmann eine Einmalige Zahlung in Höhe von 300.000 Euro gewährt, die am 1. Februar 2017 fällig wurde.

Herr Winkelmann erhält ein jährliches Bruttogrundgehalt von 950.000 Euro und, in Abhängigkeit von der Erreichung bestimmter Ziele, einen (vom Vergütungsausschuss festgelegten) Höchstbetrag an variabler Vergütung von 950.000 Euro. Herrn Winkelmanns variable Vergütung wird in bar ausbezahlt.

Herr Winkelmann hat für das Kalenderjahr 2017 einen Anspruch auf einen einmaligen, festen Mindestbonus von 400.000 Euro, der im Januar 2018 fällig wird. Diese Zahlung wird auf alle anderen Herrn Winkelmann während seiner Beschäftigung für die Gesellschaft zu zahlenden Jahresboni angerechnet.

Herr Winkelmanns Dienstvertrag wurde mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten für beide Seiten auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung kann erstmals mit Wirkung zum 31. Januar 2019 ausgesprochen werden. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Dienstvertrages durch die Gesellschaft mit Wirkung vor dem 31. Januar 2021 hat Herr Winkelmann Anspruch auf eine Abfindungszahlung in Höhe seines vertraglichen Grundgehalts, das er für den Zeitraum von dem Wirksamwerden der Kündigung bis zum 31. Januar 2021 ansonsten erhalten würde.

Kündigt die Gesellschaft den Dienstvertrag und die Wirksamkeit der Kündigung und/oder die Frage, ob Herr Winkelmann auf einige Hals oder Entschädigung Ansprüche gegenüber der Gesellschaft hat, ist zwischen den Parteien strittig, und Herr Winkelmann unterrichtet die Gesellschaft hierüber schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Kündigung durch die Gesellschaft, ist die Gesellschaft verpflichtet, Herr Winkelmanns vertragliche Ansprüche bis zu seinem bis zu einem Höchstbetrag von 4,5 Millionen Euro (unter Berücksichtigung aller anderen von Herrn Winkelmann im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung für die Gesellschaft erhaltenen Beträge) weiterhin auf ein Treuhandkonto zu leisten (400.000 Euro am 31. Januar 2018, sowie sein Monatsgehalt und Sachleistungen), es sei denn dass beide Parteien eine Vergleichsvereinbarung abschließen oder ein Gericht in erster Instanz zu der Entscheidung kommt, dass ein geringerer Betrag zu zahlen ist.

Mit Abschluss eines Vergleichs beziehungsweise eine Gerichtsentscheidung entsteht Herr Winkelmanns Anspruch auf Zahlung des entsprechenden Betrages aus dem Treuhandkonto. Um die Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft aus dem Dienstvertrag bis zum 31. Januar 2021 abzusichern, wurde eine unwiderrufliche Bankgarantie in Höhe von bis zu 4,5 Millionen Euro zugunsten von Herrn Winkelmann ausgestellt.“