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Aktienrente, Kindergrundsicherung, Hartz-IV: So verzögert der Ukraine-Krieg wichtige Vorhaben der Regierung

Kursänderung: Kanzler Scholz (l.) und Finanzminister Lindner müssen einige Prestigeprojekte
Kursänderung: Kanzler Scholz (l.) und Finanzminister Lindner müssen einige Prestigeprojekte

In dieser Woche diskutiert der Bundestag über den Haushalt für 2022. Es ist eine der wichtigsten Wochen des parlamentarischen Jahres, denn nur Projekte, für die Geld eingeplant wird, können umgesetzt werden. Umgekehrt heißt das: Wofür kein Geld eingeplant ist, daraus wird nichts – zumindest vorerst.

Dabei stellt der Ukraine-Krieg die Regierung vor völlig neue Probleme. Klar ist, dass die Regierung mehr Geld für die Bundeswehr ausgeben will. Auch für die Versorgung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge entstehen Kosten, die nicht abzusehen waren. SPD, Grüne und FDP wollen zudem auch Bürger wegen der gestiegenen Preise für Strom, Gas und Benzin entlasten. Um diese Kosten zu bewältigen, hat Finanzminister Christian Lindner (FDP) zusätzlich zu den im Kernhaushalt vorgesehenen 460 Milliarden Euro bereits einen Ergänzungshaushalt angekündigt.

Eine Auswirkung des Krieges ist auch, dass sich einige wichtige Projekte der Koalition wohl verzögern. So etwa die Aktienrente, mit der die Ampel den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge schaffen will. Der Koalitionsvertrag ist dazu eindeutig: "Im Jahr 2022" wolle man der Rentenversicherung aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von zehn Milliarden Euro zuführen, schrieben SPD, Grüne und FDP. Etwas mehr als 100 Tage später zeigt sich, dass die Ampel dies wohl nicht erfüllen wird. Die zehn Milliarden sind nicht im Haushaltsplan, die Umsetzung ist daher unwahrscheinlich.

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Damit zeige die Ampel gerade der jüngeren Generation, welch geringen Stellenwert ihre Zukunft in der tagespolitischen Arbeit der Ampel hat, kritisierte der oppositionelle CDU-Sozialpolitiker Kai Whittaker.

Aus der FDP-Fraktion im Bundestag heißt es dennoch, man sei zuversichtlich, dass die Aktienrente dennoch in diesem Jahr an den Start gehen kann. Das funktioniere auch unabhängig davon, ob die zehn Milliarden im Regierungsentwurf zum Haushalt stünden oder nicht. Auch das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) sagt, der Zeitplan sei noch einzuhalten.

Haushaltsexperten zweifeln daran an. Zwar seien außerplanmäßige Ausgaben theoretisch immer möglich, aber ein Brocken von zehn Milliarden Euro kaum einfach so zu stemmen. Die Aktienrente habe noch keine "Etatreife" erreicht. In einem Gesetz muss erst einmal festgelegt werden, wie sie genau gestaltet wird. Wahrscheinlich müssen auch neue Stellen geschaffen werden. All das ist noch nicht geklärt.

Auch Kindergrundsicherung und Bürgergeld werden so schnell nicht kommen

Auch die Kindergrundsicherung wird so schnell nicht kommen. Eigentlich sollte darin Kindergeld, Kinderzuschlag und auch Unterstützung beim Lernen oder eine Schülerfahrtkarte vereinfacht und zusammengefasst werden.

Doch dieses Vorhaben ist kompliziert, auch hier steht das Konzept noch nicht. Zur Überbrückung einigte sich die Ampel auf einen monatlichen Zuschuss. Daher bekommen ab dem 1. Juli rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder 20 Euro zusätzlich im Monat. Dieser Zuschuss soll gelten, bis die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Das "Bürgergeld", das Hartz IV ersetzen soll, ist ebenfalls nicht im Haushalt vorgesehen. Festgelegt ist lediglich, dass derzeit die Sanktionen gestrichen werden, wenn Hartz-IV-Empfänger gegen Auflagen verstoßen. Gerade Kindergrundsicherung und Bürgergeld sind sehr kompliziert, diese Gesetze neu zu schreiben, die Sätze neu zu berechnen, all das dauert. Selbst wenn die Regierung diese Projekte im kommenden Jahr umsetzen will, ist das ambitioniert – denn schon im September soll der Bundestag den Haushalt für 2023 beschließen.

Andere wichtige Projekte aus dem Ampel-Koalitionsvertrag gehen voran. So wird der Mindestlohn ab dem 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen. Dies ist umsetzbar, weil für das Vorhaben kein Geld aus dem Haushalt ausgegeben werden muss. Die höheren Löhne müssen die Unternehmen zahlen.