Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 2 Stunden 21 Minuten
  • Nikkei 225

    38.368,55
    +816,39 (+2,17%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.308,02
    +254,79 (+0,41%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.436,82
    +22,07 (+1,56%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     
  • S&P 500

    5.070,55
    +59,95 (+1,20%)
     

Milliarden für die Ganztagsbetreuung

BERLIN (dpa-AFX) - Um die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auszubauen, stellt der Bund den Ländern zusätzlich 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Bundestag billigte am Donnerstagabend die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro. Das Geld wird je zur Hälfte vom Bildungs- und vom Familienministerium bereitgestellt. Dazu kommen weitere Bundesmittel in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro, die bereits im Rahmen der Corona-Hilfen bewilligt wurden.

"Damit werden auch die Weichen für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gestellt", erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, einen solchen Rechtsanspruch bis zum Jahr 2025 einzuführen.

Neben Union und SPD unterstützten auch die Grünen den Gesetzentwurf. Gleichzeitig warf deren familienpolitische Sprecherin Ekin Deligöz der Koalition vor, auf "halber Strecke" stehenzubleiben: So fehle es in Deutschland nicht nur an der Infrastruktur, sondern auch an der Qualität der Kinderbetreuung. Die übrigen Oppositionsparteien enthielten sich der Stimme. FDP und Linke beklagten Verzögerungen beim zugesagten Rechtsanspruch, die AfD bemängelte eine einseitige Bevorzugung von staatlichen Einrichtungen gegenüber der familiären Betreuung.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) begrüßte den Parlamentsbeschluss und mahnte gleichzeitig eine unkomplizierte Auszahlung an. Beim Digitalpakt seien die Gelder wegen der "umständlichen Regelungen" vielfach noch nicht abgerufen worden, kritisierte der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann.