Milka Schoko-Osterhasen: Verbraucherzentrale erstreitet Urteil gegen Mondelez
Der lilafarbene Milka Schoko-Osterhase war Grund für eine Klage der Verbraucherzentrale gegen den Hersteller Mondelez. Der muss das Aussehen seines Produkts nun verändern.
Ob versteckte Preiserhöhungen, Mogelpackungen, schwer lesbare Produktinformationen oder fehlerhafte Preisschilder – die Verbraucherzentrale Hamburg macht regelmäßig auf Missstände aufmerksam und kämpft für die Rechte der Konsumenten. Notfalls auch vor Gericht.
So nun auch im Fall des Milka Schoko-Osterhasen. Der hatte bereits im vergangenen Jahr als Mogelpackung von sich reden gemacht, ebenso wie der Schoko-Weihnachtsmann der Marke Milka. Der Hersteller Mondelez hatte die Saison-Schokofiguren geschrumpft, so dass sie je nach Ausführung gegenüber dem Vorjahr bis zu 36 Prozent teurer waren.
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Hinzu kam, dass Mondelez die Figuren in eine neue Verpackung gesteckt hatte, die sie trotz des viel geringeren Gewichts größer wirken ließen, als die Vorgänger. Bei der jährlichen Wahl zur Mogelpackung des Jahres landeten die beiden Schoko-Produkte deshalb auf Platz 2.
Lilafarbene Schrift auf lilafarbenem Grund
Beim Milka Schoko-Osterhasen gab es jedoch nach Meinung der Verbraucherzentrale noch mehr Anlass zur Kritik. Laut Lebensmittel-Informationsverordnung müssen Hersteller verpflichtende Informationen auf ihren Verpackungen „an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar“ anbringen.
Das sei aber beim sogenannten Schmunzelhasen von Milka nicht der Fall. Denn Mondelez druckt die Zutatenliste in lilafarbener Schrift auf etwas hellerem ebenfalls lilafarbenem Grund. „Wer wirklich herausfinden wollte, welche Zutaten im Schmunzelhasen von Milka stecken, brauchte verdammt gute Augen“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
„Die Buchstaben waren ohnehin schon winzig klein, durch den fehlenden Kontrast jedoch konnte man den Text kaum entschlüsseln.“ Durch Falten in der Folie und Spiegelungen sei das Erkennen der Wörter zusätzlich erschwert worden.
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Ordnungsgeld von 250.000 Euro
Das geht so nicht, meinten die Verbraucherschützer und reichten Klage gegen den Hersteller ein. Mit Erfolg: Nach dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bremen vom 28. April 2021, Az. 12 O 177/20, ist Mondelez nun verpflichtet den Schoko-Hasen zum nächsten Osterfest mit einer gut lesebaren Kennzeichnung anzubieten. Sollte sich Mondelez nicht daran halten, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Die Verbraucherzentrale hat angekündigt, zu prüfen, ob sich das Unternehmen an das Urteil hält.
Sind Ihnen auch Missstände bei Lebensmitteln aufgefallen? Beschwerden können Sie bei der Verbraucherzentrale ganz einfach über ein Kontaktformular melden: vzhh.de/missstand-melden.
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