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Migration: Neunjährigem Jungen wird die Abschiebung angedroht

Berlin. Der Vormund von Safiullah (Name geändert) war alarmiert. Wenige Wochen, nachdem er für den Neunjährigen aus Afghanistan die Verantwortung übernommen hatte, flatterte ihm ein Schreiben des Landesamtes für Einwanderung (LEA) ins Haus. Die ehemalige Ausländerbehörde hatte eine „Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung“ an den Jungen geschickt. „Wenn er nicht bis zum 14.12.2020 freiwillig ausgereist“ sei, werde sie seine Ausreise „zwangsweise durchsetzen“, schrieb das LEA.

Der Junge war nach Darstellung des Flüchtlingsrates Berlin und weiterer Unterstützer Anfang Mai im Rahmen des Aufnahmeprogramms des Bundes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus dem Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos nach Berlin geflogen worden und in einer betreuten Jugendhilfeeinrichtung untergekommen. Jetzt erreichte ihn die Abschiebe-Drohung.

Nach Angaben von Daniel Jasch vom Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ) kommt so etwas aber immer wieder vor. Solche Ausreiseaufforderungen seien „gängige Praxis“, sagt Jasch der Berliner Morgenpost. Dabei sei klar, dass es keine rechtliche Handhabe gebe, junge Menschen wie Safiullah tatsächlich abzuschieben, schon gar nicht ins Krisenland Afghanistan. Das sei nur gestattet, wenn im Herkunftsland die Eltern das Kind in Empfang nehmen oder sich eine Jugendeinrichtung seiner annehmen würde.

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