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MiFID II: Umsetzungsentwurf lückenhaft

Im Oktober stellte die Bundesregierung den Referentenentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes zur MiFID-II-Umsetzung vor. Der BVI und der Verbraucherzentrale Bundesverband machen nun deutlich, an welchen Stellen der Entwurf überarbeitet werden muss. Dabei haben sie teilweise unterschiedliche Vorstellungen.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) ist mit der Arbeit des deutschen Gesetzgebers grundsätzlich zufrieden. „Der BVI begrüßt es, dass sich der deutsche Gesetzgeber bei der MiFID-II-Umsetzung grundsätzlich auf die europäischen Vorgaben beschränkt“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Einzelne Verschärfungen gegenüber der Richtlinie, sieht der Verband jedoch kritisch. Das (Other OTC: DASX - Nachrichten) auch „Gold (Other OTC: GDCWF - Nachrichten) -Plating“ genannte Vorgehen sei auf Grund der hohen Qualität der EU-Regeln nicht notwendig. Zudem stehe dieses Vorgehen im Widerspruch zu der angestrebten europaweiten Harmonisierung der Regelungen. „Zum anderen sind die zu erwartenden Auswirkungen der geänderten MiFID so gravierend, dass der deutsche Gesetzgeber nicht noch weitere Anforderungen auferlegen sollte.“ So regt der Verband an, vor allem weitere Verschärfungen bei den Vorgaben für die Honorarberatung zu unterlassen. Besonders die Weiterbildung von Honorarberatern hat der Verband hier im Blick: „Insbesondere das umfassende Verbot kleinerer nicht-monetärer Vorteile für unabhängige Berater ist kritisch zu sehen. Wir halten dieses Verbot sogar für kontraproduktiv, da es beispielsweise die Teilnahme an kostenlosen Schulungen und Konferenzen für Honorarberater verhindern und damit die Weiterbildung der Honorarberater sowie den fachlichen Austausch innerhalb der Branche erschweren würde.“ Dies, so der Verband, scheine mit dem Ziel der Bundesregierung, die Honorarberatung zu fördern, nicht vereinbar.

Ein weiterer wichtiger Punkt: „Die bürokratischen und überfrachteten Vorgaben für das Beratungsprotokoll sollten keinesfalls auf die Geeignetheitserklärung übertragen werden“. Vielmehr sei die Einführung der Geeignetheitserklärung eine gute Chance, die aufwendigen Protokolle durch aussagekräftige Informationen für den Anleger zu ersetzen.

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„Wir regen zudem an, die Schätzungen des Erfüllungsaufwands noch einmal kritisch zu prüfen. Die tatsächlich entstehenden Kosten werden nach unserer Einschätzung die angegebenen Kosten erheblich überschreiten.“ Der Begriff Erfüllungsaufwand beschreibt den gesamten messbaren Zeitaufwand sowie die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift entstehen. Darunter fallen auch Bürokratiekosten. Zu dem Thema hatte sich Christian Waigel, Partner und RA der renommierten Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen, bereits Ende Oktober geäußert: „Das größte Amusement im Referentenentwurf bereitet die Schätzung der Umsetzungskosten für die Wirtschaft“, berichtete er: Die Kosten sollen jährlich bei 11,5 Millionen Euro sowie die Umsetzungskosten bei 8,3 Millionen Euro liegen. „Bei einer einigermaßen seriös durchgeführten Vollkostenrechnung dürfte dieser Rahmen bereits durch zwei größere Sparkassen überschritten werden.“

Eine deutliche Verschärfung schlägt dagegen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor: „Um Missstände im Finanzvertrieb zu beheben, fordern wir, das Gesetz für die Einführung eines Verbots von Provisionen zu nutzen.“ Der Grund: Die vorherrschende, provisionsbasierte Finanzberatung führe zu einem erheblichen Anteil von Fehl- und Falschberatungen: „Provisionen machen den Verkauf bestimmter Produkte für Kreditinstitute und Finanzvermittler lukrativ und reizen, zu häufige Umschichtungen im Portfolio zu empfehlen.“ Dies müsse sich ändern, erklärt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim vzbv: „Die provisionsabhängige Beratung ist nicht nur teuer, sondern erzeugt vor allem schlechte Finanzempfehlungen. Es wird immer suggeriert, dass diese Beratung kostenlos sei.“

Einig ist sich der Verband mit dem BVI, dass Beratungsprotokolle ihr Ziel verfehlt haben: „Es fehlen eindeutige, standardisierte Vorgaben für das Protokoll, das Provisionsproblem bleibt bestehen.“ Eine langfristige Lösung sei ein Provisionsverbot. „Übergangsweise ist eine Stärkung der unabhängigen Honoraranlageberatung wichtig.“ Damit ist das Thema Honorarberatung auch für den vzbv von entscheidender Bedeutung. Doch auch hier plädiert der Verband für weitere Verschärfungen: „Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf könnte dazu genutzt werden, Schwächen zu beseitigen.“ Zum einen regt der Verband an, Begriffe wie unabhängige Honorarberatung dem Kunden genau zu erklären, die Regulierung auf die Beratung zu Versicherungen, Spareinlagen und Bausparplänen auszuweiten und alle „Vertriebsanreize, ob im Gewand einer Provision oder Marge, dem Verbraucher in Euro und Cent offenzulegen“.

(TL)