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Mietpreisbremse verstößt nicht gegen Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Die Maßnahme liege im öffentlichen Interesse, heißt es.

Weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung würden durch die Mietpreisbremse verletzt. Foto: dpa
Weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung würden durch die Mietpreisbremse verletzt. Foto: dpa

Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Sie war wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden.

In dem einstimmigen Beschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts hieß es, weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung seien verletzt. „Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken.“ Deshalb sei der Eingriff in das Eigentumsrecht verhältnismäßig.

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Die Entscheidung der Richter zogen die Aktien von Immobilienfirmen ins Minus: Deutsche Wohnen und Vonovia drehen ins Minus und verlieren jeweils knapp zwei Prozent. LEG und Ado büßten jeweils etwa 1,5 Prozent ein. Patrizia geben ihre Gewinne fast komplett ab und notieren nur noch knapp im Plus.

Das Gesetz ermächtigt die Landesregierungen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse per Verordnung für fünf Jahre in Kraft zu setzen. Die Landesregierungen müssen dies allerdings begründen, damit sie gültig ist. Tritt die Mietpreisbremse in Kraft, darf bei Neuvermietungen der Preis für die Wohnung maximal zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen. Es gibt allerdings Ausnahmen. War die Wohnung schon vor Erlass der Verordnung zu einem höheren Preis vermietet, ist dieser auch bei Neuvermietung gültig. Auch Neubauten oder umfassend sanierte Wohnungen unterfallen nicht der Mietpreisbremse.

Die Berliner Landesregierung hatte 2015 die Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet in Kraft gesetzt. Die Vermieterin klagte mit der Begründung, ihr Grundrecht auf Eigentum sei verletzt. Nach Ansicht der Richter sind Vermieter allerdings nicht übermäßig belastet. Die ortsübliche Vergleichsmiete sichere dem Vermieter einen am Markt orientierten Mietzins, der die Wirtschaftlichkeit regelmäßig sicherstelle. Dass die Höhe der jeweiligen Vergleichsmiete regional unterschiedlich ausfalle und das zu unterschiedlichen Höchstpreisen bei der Neuvermietung führe, sei sachgerecht. Damit solle die Marktbezogenheit der regulierten Miete sichergestellt werden. Eine bundeseinheitliche Mietobergrenze bliebe ohne sachlichen Bezug.

Neben der Verfassungsbeschwerde der Vermieterin hatte auch das Landgericht Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz von 2015 geäußert und deshalb den Karlsruher Verfassungsrichtern das Gesetz zur Prüfung vorgelegt. Diese Vorlagen wurden jedoch ohne inhaltliche Entscheidung als unzulässig verworfen, weil sie nicht hinreichend begründet gewesen seien.

Eine Ausdehnung der Regelung bis 2025 hält die Eigentümerorganisation Haus und Grund allerdings für unzulässig. „Eine Verlängerung ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen“, sagte Präsident Kai Warnecke. Er bezieht sich auf eine Passage in der 40-seitigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die zeitliche Begrenzung auf fünf Jahre betont wird.

Die FDP hat ihre Ablehnung der Mietpreisbremse bekräftigt. „Nur weil die Mietpreisbremse verfassungsrechtlich nicht verboten ist, ist sie noch lange nicht klug. Denn sie schadet den Mietern“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Langfristig werde sich die Mietpreisbremse als Preistreiber entpuppen, weil sie Investitionen in neuen Wohnraum dämpfe, sagte Buschmann. Nur neuer Wohnraum werde den Anstieg der Mieten aufhalten können. „Das ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang, den das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht geprüft hat und auch gar nicht prüfen darf.“

Mehr: Union und SPD haben die Deckelung der Mieten deutlich verlängert. Auch Käufer sollen entlastet werden. Zudem will die GroKo die Grundrente auf den Weg bringen.