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Mieterbund kritisiert Regierungspläne für Fernsehkosten-Abrechnung

BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um die Pflicht für Mieter, Fernsehanschlüsse über die Nebenkosten zu zahlen, plädiert der Deutsche Mieterbund für eine Änderung der Regierungspläne. Bei der sogenannten Umlagefähigkeit müssen Mieter Kosten für Fernsehzugänge zahlen - selbst wenn sie das nicht wollen. Die Regierung will diese Umlagefähigkeit abschaffen, damit jeder Haushalt eine Wahlfreiheit hat. Der Mieterbund wiederum ist nun dafür, die Umlagefähigkeit grundsätzlich beizubehalten, schließlich gebe es viele zufriedene Mieter - dank der Mengenrabatte zahlen die Mieter weniger Geld für die Anschlüsse, als wenn sie Einzelverträge abschließen würden.

Unzufriedene Mieter sollten hingegen die Möglichkeit haben, von den Kosten befreit zu werden, sagte Mieterbund-Chef Lukas Siebenkotten der Deutschen Presse-Agentur. "Dann hätten alle Mieter tatsächlich die Wahl, vom wem sie TV und Internet beziehen wollen." Experten sind aber skeptisch. "Die niedrigen Preise gibt es ja nur, weil alle mitmachen - je mehr aussteigen, desto teurer würde es", sagte der Düsseldorfer Volkswirt Justus Haucap. Der Professor war einst Chef der Monopolkommission, der die Umlagefähigkeit - auch Nebenkostenprivileg genannt - ein Dorn im Auge war. Inzwischen sieht Haucap aber weniger Reformbedarf als früher, schließlich seien die Fernsehpreise gesunken - ein Zeichen des Wettbewerbs, sagt er.

FDP, Linke und Grüne sind ebenfalls für eine Änderung bisheriger Pläne, sogar aus Reihen der SPD-Bundestagsfraktion kommt Kritik. Die FDP zum Beispiel möchte die Umlagefähigkeit zwar fortschreiben, im Gegenzug die Profiteure des Systems - die Kabelnetzbetreiber - aber zum umfassenden Glasfaserausbau verpflichten.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, stellte sich hinter den Vorschlag aus dem von seinem Parteikollegen Peter Altmaier geführten Wirtschaftsministerium sowie aus dem Verkehrsministerium: "Europäische wie nationale Vorschriften sehen bei Telekommunikationsverträgen eine Vertragsbindung von maximal 24 Monaten vor", sagte er. "Auch ein Anbieterwechsel muss möglich sein. Diese Verbraucherrechte werden durch das Nebenkostenprivileg unterlaufen, da die Vertragsbindung an den Mietvertrag gekoppelt und somit meist unbefristet ist."

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Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs würde zu einem verstärkten Wettbewerb der Übertragungstechnologien führen, sagt er. Damit würden

- entgegen der Behauptung der Kabelanbieter - auch die Preise für

Kabel-TV fallen. Zugleich signalisierte Pfeiffer aber Gesprächsbereitschaft: "Mir ist es besonders wichtig, den Glasfaserausbau bis zum Endkunden zu beschleunigen", so der CDU-ler. "Daher wäre aus meiner Sicht auch eine Modifikation des Nebenkostenprivilegs denkbar, der zu einem solchen Ergebnis führt."