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Wann der Mieter für den Maler zahlen muss

Neue Tapete, weiße Wände – laut Mietvertrag sollen oft Mieter dafür aufkommen. Viele Klauseln sind jedoch unwirksam. Nun stehen neue Urteile an.

Seit Jahren schon streiten Mieter und Vermieter vor Gericht um Schönheitsreparaturen. Einige Grundsatzurteile hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits gesprochen, mit einer klar mieterfreundlichen Tendenz. So sind zum Beispiel nur Vertragsklauseln zulässig, die Mieter verpflichten, den ursprünglichen Zustand einer Wohnung bei Einzug letztlich wieder herzustellen (so etwa VIII ZR 361/03).

Dafür müssen die Mieter dann entweder selbst tapezieren und streichen oder Handwerker dafür bezahlen. Geht die verwendete Vertragsklausel darüber hinaus, etwa weil sie eine starre Frist für bestimmte Schönheitsreparaturen vorgibt, ist sie unwirksam. Dann muss der Mieter gar nicht für diese Arbeiten aufkommen. Kosten gehen dann zulasten des Vermieters.

Mittlerweile sind viele Vermieter unsicher, wie sie eine wirksame Klausel aufsetzen – und ob die genutzte Version in Ordnung ist. In der kommenden Ausgabe unseres Newsletters „Recht & Steuern“ (www.wiwo.de/recht) stellen wir die Rechtslage umfassend dar: Welche Klauseln sind wirksam, welche nicht? Wie können Vermieter sich vor Zusatzkosten schützen? Wie kommen Mieter an ihr Recht?

Anfang Juli stehen am BGH zudem neue Grundsatzurteile an. Dabei geht es um unrenoviert übergebene Wohnungen. In diesem Fall können sonst eigentlich wirksame Klauseln doch wieder wirkungslos sein, wenn der Vermieter den Mieter für den schlechten Zustand der Wohnung nicht entschädigt hat. Im schlimmsten Fall wäre das für Vermieter besonders kostspielig. Eine Kammer des Berliner Landgerichts hatte einen Vermieter nämlich verdonnert, dass er selbst für die eigentlich für den Mieter vorgesehenen Renovierungen einspringen müsse.

Der BGH soll nun das letzte Wort haben. Im Newsletter geben wir schon jetzt Orientierung. Dort finden Sie jede Woche geldwerte Hinweise, auch zu gesetzlichen Änderungen, Grundsatzurteilen und laufenden Gerichtsverfahren, auf die Sie sich berufen können. Woche für Woche bringt der Newsletter Sie auf den neuesten Stand, konsequent verbraucherorientiert, garantiert ohne Fachchinesisch. Die Themen Recht und Steuern sind ein weites Feld. Wir wollen Sie hindurchführen. Nicht orientierungslos, sondern mit einem klaren Ziel: Finanziell mehr für Sie herauszuholen. Wissen, das sich auszahlt! Komplexe Themen einfach erklärt. Mit Fokus auf die konkrete Umsetzung: Was heißt das ganz praktisch? Was lässt sich da machen?

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