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Mietendeckel: Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Mietsenkung ab

Berlin. Der Mietendeckel der rot-rot-grünen Koalition in Berlin hat die erste juristische Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag von Vermietern zurückgewiesen. Die Kläger wollten erreichen, dass die ab Ende November geltende Absenkung der Mieten unter bestimmte Obergrenze ausgesetzt wird, bis über das Mietendeckel-Gesetz in der Hauptsache entscheiden wird. Der damit verbundene Aufwand sei zu hoch, argumentierten sie. Das Urteil wurde heute zugestellt und veröffentlicht.

Richter: Argumente genügten nicht den Anforderungen

Die Beschwerdeführerin habe „schon nicht dargelegt, dass ihr im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht drohe“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. „Ungeachtet dessen wurden auch für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt.“ Die Argumente genügten nicht den Anforderungen, um ein beschlossenes Gesetz auszusetzen. Das Mietendeckel-Gesetz besteht aus zwei Teilen. Der erste legt fest, dass Mieten für fünf Jahre nicht mehr angehoben werden dürfen. Der zweite bestimmt, dass Mieten, die um 20 Prozent über den vom Land festgesetzten Obergrenzen liegen, abgesenkt werden müssen. Das betrifft rund 340.000 Mieter-Haushalte in der Stadt.

Kommentar: Was der Karlsruher Beschluss zum Mietendeckel bedeutet

Geklagt hatten die beiden Eigentümer eines Hauses mit 24 Wohnungen, das sie 2009 auf Kredit erworben hatten. Die Mieteinnahmen sollten der Altersvorsor...

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