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Vor dem Mieten des Leihrades im Ausland Versicherung checken

Friso Gentsch/dpa/dpa-tmn

Kehl (dpa/tmn) - Schnell mal mit dem Fahrrad von einer Sehenswürdigkeit zur nächsten radeln und den Drahtesel dort einfach stehen lassen - Leihräder machen's in vielen Städten Europas möglich. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) rät Ausleihenden, vor der Fahrt in der App oder auf der Webseite des Anbieters nachzusehen, ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Denn die springt ein, wenn zum Beispiel ein Sachschaden an einem Auto verursacht oder das ordnungsgemäß abgeschlossene Fahrrad in der Mietzeit gestohlen wird. In der Regel gibt es solch einen Schutz, er ist allerdings nicht immer sofort an einer Versicherungsplakette wie in Deutschland zu erkennen.

Wichtig: Durch Mieter oder Mieterin verschuldete Schäden am Fahrrad oder E-Bike sind nicht durch den Anbieter abgedeckt. Und auch auf die eigene private Haftpflichtversicherung sollten sich Urlauber in so einem Fall nicht verlassen. So eine Zusatzleistung muss ausdrücklich im Versicherungsvertrag stehen - am besten also einmal grundsätzlich in den eigenen Unterlagen nachsehen.

Oft hat ein Verleiher neben der Haftpflicht- auch eine Personenversicherung. Damit sind die eigenen Verletzungen von Fahrer oder Fahrerin bei einem Unfall versichert, sofern das nicht ohnehin die Krankenkasse übernimmt.