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Miet-Trickserei: Jede zweite Wohnung kleiner als angegeben

Ab einer Differenz von zehn Prozent können Mieter klagen

Das korrekte Ausmessen einer Wohnung erfordert meist einen Profi (foto: thinkstock)
Das korrekte Ausmessen einer Wohnung erfordert meist einen Profi (foto: thinkstock)

Oft zahlen Mieter für Wohnraum, der gar nicht existiert, weil im Miet- oder Kaufvertrag ein paar Quadratmeter dazu geschummelt wurden.

In Deutschland ist knapp jede zweite Wohnung kleiner, als im Kauf- oder Mietvertrag ausgewiesen. Die tatsächliche Quadratmeterzahl ist in vielen Fällen oft deutlich geringer, als den Mietern oder Eigentümern bewusst ist, wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet.

Doch das fachgerechte und vor allem korrekte Ausmessen von Wohnräumen ist mitunter äußerst schwierig. Insbesondere dann, wenn es Erker oder Dachschrägen gibt.  Deshalb gibt es zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung und Begutachtung, die genaue Messungen vornehmen können.

Ein solcher Fachmann ist nicht gerade günstig: zwischen 100 und 300 Euro muss man auf den Tisch legen, wenn man eine professionelle Wohnflächenermittlung benötigt. Doch selbst wenn die Quadratmeterzahl der Wohnung mehr als zehn Prozent geringer ausfällt, als im Vertrag angegeben, können Mieter nicht viel ausrichten. Vermieter müssen die Wohnkosten nicht neu berechnen, wenn sich das Objekt als kleiner herausstellt.

Bisher gibt es kein Gesetz, das den Vermietern dieses Vorgehen untersagt. Dafür gibt es mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, die jene Zehn-Prozent-Grenze als legitim ansehen. Wer also den Verdacht schöpft, in einer kleineren Wohnung zu leben als im Vertrag angeführt, darf nicht zwingend auf eine niedrigere Miete hoffen.

Nur wenn der Unterschied größer als zehn Prozent ist, gibt es Chancen auf eine Neuberechnung. Und das ist gar nicht mal so ungewöhnlich: In Deutschland ist jede vierte untersuchte Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, bestätigte ein Experte der Tageszeitung „ Die Welt“

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