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Metallstücke: Rückrufe für vegane Schnitzel und vegetarische Gemüsebratlinge

Die Hersteller dennree und SoFine müssen mehrere Chargen von spinathaltigen Produkten zurückrufen. Grund: Beim Verzehr besteht eine Gesundheitsgefahr durch Metallstücke.

Von den Rückrufen sind auch Gemüsenbratlinge betroffen (Symbolbild: Getty Images)
Von den Rückrufen sind auch Gemüsenbratlinge betroffen (Symbolbild: Getty Images) (Natalia Gdovskaia via Getty Images)

Versehentlich verschluckte Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter stellen eine ernste Gesundheitsgefahr dar, da es zu inneren Verletzungen und Blutungen kommen kann.

Aus diesem Grund müssen nun zwei Hersteller mehrere Chargen ihrer veganen, beziehungsweise vegetarischen Produkte zurückrufen.

Spinatanteil ist problematisch

SoFine teilt in seinem Rückruf über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit, dass im Spinatanteil der veganen SoFine Spinat Schnitzel, 200gmöglicherweise Metallstücke von einer Größe bis zu zwei Millimetern enthalten sein könnten.

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Betroffen sind alle Chargen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 29.5.2023 bis einschließlich 10.07.2023 und der EAN 8718885891164.

Einige Chargen dieses Produkts können metallische Fremdkörper enthalten. (Bild: SoFine Foods)
Einige Chargen dieses Produkts können metallische Fremdkörper enthalten. (Bild: SoFine Foods)

Produkte mit anderslautenden Mindesthaltbarkeitsdaten seien nicht betroffen, so der Hersteller.

Verbraucheranfragen beantwortet der SoFine-Kundenservice werktags von 8 bis 17.30 Uhr per E-Mail an info@sofine.eu.

Gemüsebratlinge von dennree

Ebenfalls wegen eventuell enthaltenen Metallstücken ruft der Bio-Lebensmittelhersteller dennree einige Chargen seiner dennree Gemüsebratlinge Spinat, 160 g zurück. In diesem Fall betrifft der Rückruf alle Produkte mit den MHD vom 03.04.2023 bis 26.06.2023.

Auch dieses Produkt ist aktuell von Rückrufen betroffen.  (Bild: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Auch dieses Produkt ist aktuell von Rückrufen betroffen. (Bild: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Die Ware war bei Denns BioMarkt sowie in ausgewählten Naturkostfachmärkten erhältlich und wurde bereits aus dem Verkauf genommen. Kunden die zuvor entsprechende Produkte gekauft haben, können sie in die Verkaufsstellen zurückbringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

Die Verbraucherzentralen machen auch auf ihren Facebook-Seiten auf den Rückruf aufmerksam, wie hier die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: