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Merz warnt vor 'Schnellschuss' nach Karlsruher Klima-Entscheidung

BERLIN (dpa-AFX) - Der CDU-Wirtschaftsexperte Friedrich Merz hat sich gegen einen politischen Schnellschuss als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ausgesprochen. "Ökonomie und Ökologie bedürfen nun noch einmal einer besseren und dann wirklich zukunftsfähigen Abstimmung zueinander", schrieb Merz in seinem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Freitag vorliegenden Newsletter. "Gleichzeitig verbietet sich ein gesetzgeberischer Schnellschuss." Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und seine Folgen bedürften der sorgfältigen Analyse und einer verfassungsfesten Lösung im Verlauf des nächsten Jahres.

Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Dabei geht es um das Klimaschutzgesetz, das bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen für Bereiche wie die Energiewirtschaft, die Industrie, den Verkehr oder die Landwirtschaft festlegt. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich. Die Bundesregierung strebt nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert eine zügige Anpassung des Klimaschutzgesetzes an.

Merz, der im Team von Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) für Wirtschafts- und Finanzthemen zuständig sein soll, schrieb in seiner "MerzMail #42", wenn der Klimawandel die Freiheit und das Eigentum zukünftiger Generationen wie von Karlsruhe festgestellt gefährde, müsse "bereits heute mehr getan werden, um unser Klima zu schützen". Die Frist bis Ende 2022 sei nicht viel angesichts der langen Diskussionen, die es im Vorfeld des Klimaschutzgesetzes bis Ende 2019 gegeben habe. "Die amtierende Bundesregierung hinterlässt der nächsten Bundesregierung eine große Aufgabe (um nicht zu sagen: eine schwere Hypothek), die mit Klugheit und Augenmaß gelöst werden muss."

Über die Klimafragen hinaus zog Merz einen größeren Bogen zum Thema Nachhaltigkeit. Wenn auch künftige Freiheit und künftiges Eigentum unter ökologischen Gesichtspunkten besser geschützt werden müssten, "dann verdienen die öffentlichen Finanzen und die zukünftige Altersversorgung der jungen Generation eine ebenso grundsätzliche und verfassungsrechtlich neue Vermessung". Karlsruhe eröffne neue Handlungsoptionen - nicht nur im Umweltschutz, schrieb er.

Merz betonte, der Beschluss des Verfassungsgerichts betreffe die ganze Bundesregierung, nicht nur Teile von ihr. Das Klimaschutzgesetz falle in die Ressortverantwortung von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Von ihr seien keine verfassungsrechtlichen Bedenken bekannt. Das gleiche gelte für das SPD-geführte Justizministerium, das die Verfassungskonformität jedes Gesetzes gemeinsam mit dem Innenministerium überprüfe. "Solange Union und SPD in einer Regierung zusammenarbeiten, verbieten sich Schuldzuweisungen der SPD und ihres Kanzlerkandidaten" Olaf Scholz, schrieb Merz.