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Merkel: Anträge auf Überbrückungshilfen 'sehnlichst' erwartet

BERLIN (dpa-AFX) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich erleichtert darüber gezeigt, dass Firmen nun Anträge auf die Überbrückungshilfe III stellen können. Merkel sagte am Mittwoch nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder: "Ich glaube das ist für viele, die echte große Liquiditätsprobleme haben und natürlich auch Sonderopfer bringen jetzt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, eine wichtige und sehnlichst erwartete Mitteilung, die wir heute machen konnten." Der Zeitplan sei eingehalten worden.

Wirtschaftsverbände hatten heftig kritisiert, dass die Hilfen noch nicht ausgezahlt werden, und außerdem das komplexe System kritisiert. Die Bundesregierung hat dieses nun vereinfacht. Zur Umsetzung der Hilfen gab es dem Vernehmen nach über einzelne Punkte lange Debatten zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen III wurde am Mittwoch freigeschaltet, wie das Wirtschaftsministerium mitgeteilt hatte. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400 000 Euro sollen demnach ab dem 15. Februar starten. Abschlagszahlungen sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen.

Unternehmen, die von der Pandemie und dem aktuellen "Teil-Lockdown" stark betroffen seien, könnten für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese müsse nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder werde ab März erfolgen. Bis dahin könnten Unternehmen Abschlagszahlungen bis zu 100 000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Firmen können laut Ministerium die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasse den November 2020 bis Juni 2021. Erstattet werden fixe Betriebskosten.