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Meldeämter dürfen Daten nur bei Einwilligung weitergeben

Die Einwohnermeldeämter in Deutschland dürfen persönliche Daten künftig nur noch weitergeben, wenn die betroffenen Bürger dem ausdrücklich zustimmen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte nach monatelangen Verhandlungen eine Einigung über die so genannte Einwilligungslösung im Melderecht. Damit wird die vom Bundestag im Juni letzten Jahres beschlossene Widerspruchslösung, die heftige Kritik ausgelöst hatte, korrigiert.

Bürger sollen nach der jetzt beschlossenen Neuregelung künftig ihre Zustimmung entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen. Die Ämter sollen stichprobenartig überprüfen, ob entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Mit dem neuen Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat möglicherweise noch in dieser Woche zustimmen werden, sollen die Bürger zudem vor sogenannten Schattenmelderegistern geschützt werden. So darf ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten Zweck verwenden, für den sie übermittelt wurden.

Das im Juni vergangenen Jahres beschlossene Gesetz hatte Aufsehen erregt, weil es während der Fußball-Europameisterschaft bei der Anwesenheit von nur wenigen Bundestagsabgeordneten verabschiedet worden war. Nach heftigen Protesten sprach sich sogar die Bundesregierung dafür aus, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen, was im September vergangenen Jahres geschah.