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Mehr Macht für die Exekutive: Spahns Pandemiegesetz sorgt für Aufregung

Gesundheitsminister Spahn will die Alltagsbeschränkungen in der Pandemie auf ein festeres rechtliches Fundament stellen. Das führt zu heftiger Kritik – teils berechtigt, teils wirr.

Der Bundestag beschließt an diesem Mittwoch ein Gesetz, das den „Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ im Titel trägt. Es ist bereits das dritte Bevölkerungsschutzgesetz der Regierung seit Beginn der Corona-Pandemie – und das umstrittenste. In Berlin werden Demonstrationen erwartet, wilde Falschinformationen kursieren im Internet.

Neben haltlosen Vorwürfen gibt es durchaus begründete Sorgen, was die Reichweite der Befugnisse für die Exekutive und namentlich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angeht. Das umfangreiche Vorhaben beinhaltet auch finanzielle Unwägbarkeiten, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und mittelbar die Steuerzahler treffen könnten.

Im Kern des Pakets steht eine Konkretisierung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz, mit denen die Bundesregierung die weitgehenden Alltagsbeschränkungen in der Pandemie auf ein festeres rechtliches Fundament stellen will.

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Per Verordnung und abhängig vom Infektionsgeschehen darf eine Reihe von Maßnahmen angeordnet werden. Darunter sind Kontaktregeln und Maskenpflicht im öffentlichen Raum ebenso wie Veranstaltungsverbote, Auflagen für Geschäfte und Schließungen der Gastronomie.

In bestimmten Bereichen sollen Maßnahmen nur zulässig sein, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen“ eine wirksame Corona-Eindämmung „erheblich gefährdet wäre“. In diesem Zusammenhang werden religiöse Zusammenkünfte und Demonstrationen genannt. Besuchsregeln etwa in Pflegeheimen dürften „nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen“.

Budgetrecht des Bundestags wird berührt

Angesichts der viele Zuschriften von Bürgern gab die Unionsfraktion ihren Abgeordneten am Dienstag eine Argumentationshilfe an die Hand. Das Dokument liegt dem Handelsblatt vor. In dem internen Schreiben werden Falschbehauptungen entkräftet, mit denen die Parlamentarier besonders häufig konfrontiert sind. Darunter: „Der Bundestag könnte wegen jedes Schnupfens eine epidemische Lage nationaler Tragweite anordnen.“ Oder: „Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz führt eine Impfpflicht ein.“

Den großen Kritikpunkt hat die schwarz-rote Koalition allerdings auch mit einer Neufassung des umstrittenen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes nicht ausräumen können: Bund und Länder dürfen mit einfachen Rechtsverordnungen in grundrechtliche Freiheiten eingreifen – ohne Vorbehalt des Parlaments.

Angekratzt ist auch eine weitere Hoheit des Bundestags: das Budgetrecht. Fraktionsübergreifend besteht im Haushaltsausschuss die Sorge, dass Spahn mit Verordnungen fiskalische Fakten schaffen könnte. So sagt FDP-Chefhaushälter Otto Fricke: „Der Gesundheitsminister entwickelt sich zum großen Haushaltsrisiko 2021. Er nutzt weitgefasste Verordnungsermächtigungen, deren Kosten niemand kalkulieren kann.“

Spahn wälzte bisher einen Großteil der Corona-Kosten im Gesundheitssystem auf die GKV ab. Im Lager der Krankenkassen wird befürchtet, dass der Minister den Gesundheitsfonds auch weiter als eine Art Notkasse in der Pandemie benutzen könnte – etwa beim Aufbau der geplanten Impfzentren. Die Erhöhung des Steuerzuschusses für 2021 um fünf Milliarden Euro reicht nach Ansicht der Kassen nicht aus.

Faktisch müssten die Beitragszahler den größten Teil der finanziellen Mehrlasten allein tragen, kritisierte Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbands. „Die Coronakrise ist eine Aufgabe, die die gesamte Gesellschaft in die Pflicht nimmt.“

Die Haushälter im Bundestag befürchten derweil, dass Löcher in den Finanzen der GKV am Ende durch den Steuerzahler gestopft werden müssen. Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Haushaltsausschuss Anfang der Woche einen „Maßgabebeschluss“, durch den das Bundesfinanzministerium anders als zunächst im Gesetz vorgesehen bei haushaltsrelevanten Entscheidungen einbezogen werden muss.

Der mächtige Ausschuss fordert darin das Bundesgesundheitsministerium auf, bei Änderungen der Rechtsverordnungen oder Anordnungen „das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen herzustellen, falls der Bundeshaushalt mittelbar oder unmittelbar betroffen ist“. Auch müsse gewährleistet bleiben, dass die festgeschriebene Mindestreserve von 20 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe des Gesundheitsfonds nicht unterschritten werde.