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Mehr als Inzidenz: Infektionsschutzgesetz soll ergänzt werden

BERLIN (dpa-AFX) - Bei der Verhängung oder Lockerung von Corona-Schutzmaßnahmen sollen weitere Kriterien neben dem Inzidenzwert an Bedeutung gewinnen. Auf eine entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes haben sich die Rechts- und Gesundheitspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD am Dienstag geeinigt, wie beide Seiten bestätigten. So sollen künftig insbesondere auch die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen und der R-Wert berücksichtigt werden.

"Ergänzend wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Nennung dieser beider Kriterien nicht abschließend ist und insbesondere auch die Auslastung des Gesundheitswesens berücksichtigt werden muss", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der Deutschen Presse-Agentur.

Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gemeldet werden. Laut Robert Koch-Institut (RKI) lag dieser Wert am Dienstag bundesweit bei 65,4. Der R-Wert bildet hingegen ab, wie viele andere ein Infizierter ansteckt. Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Montag bei 1,01 (Vortag 1,08). 100 Infizierte stecken also rein rechnerisch 101 weitere Menschen an.

"Wir können die zum Teil erheblichen Grundrechtseingriffe nicht allein an den Inzidenzwerten ausrichten", sagte Fechner. "Wenn etwa ein Großteil der älteren Bevölkerung geimpft ist und hauptsächlich Jüngere infiziert sind, wenn der R-Wert niedrig ist oder wenn das Gesundheitssystem nicht überlastet ist, dann besteht für die Bevölkerung keine so große Gefahr, als dass erhebliche Grundrechtseingriffe wie Ausgangssperren oder Betriebsschließungen gerechtfertigt sind."