Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.085,46
    -475,10 (-0,78%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.371,97
    +59,34 (+4,52%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Mehr Haushalte erhalten ab Januar Wohngeld

BERLIN (dpa-AFX) -Mehr Haushalte werden ab dem Jahreswechsel mit dem Wohngeld entlastet: Zu den bisher 600 000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Der staatliche Zuschuss wird außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Vereinfachte Antragsverfahren sollen dafür sorgen, dass die Menschen schnell das neue Wohngeld erhalten. Die Auszahlungen könnten damit direkt nach der Antragstellung im Januar oder Februar beginnen, teilte das Bauministerium im Dezember mit. Zuletzt hatte es Befürchtungen gegeben, Bedürftige müssten wegen der aufwendigen Umstellung in der Verwaltung lange auf ihr Geld warten. Wie das Ministerium erklärte, kann das Wohngeld künftig grundsätzlich auch per Telefon oder formloser E-Mail beantragt werden.