Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 6 Stunden 24 Minuten
  • Nikkei 225

    38.118,22
    +566,06 (+1,51%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.134,54
    -336,12 (-0,54%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.431,90
    +17,14 (+1,21%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     
  • S&P 500

    5.070,55
    +59,95 (+1,20%)
     

Mehr Geld, mehr Schutz, mehr Pflichten: Das ändert sich im Mai

Ab Mai bekommen einige Menschen mehr Geld, andere erhalten mehr Schutz, wiederum andere müssen sich an striktere Vorschriften halten. Wir verraten, welche Änderungen auf uns im fünften Monat des Jahres zukommen.

Ab Mai erhöht sich der Corona-Kinderbonus. (Symbolbild: Getty Images)
Ab Mai erhöht sich der Corona-Kinderbonus. (Symbolbild: Getty Images) (Augustas Cetkauskas via Getty Images)

Corona-Kinderbonus

Das Coronavirus grassiert noch immer weltweit. Wie anderswo federt auch die deutsche Politik die finanziellen Auswirkungen der Pandemie für Betroffene bestmöglich ab. Ein Hilfsmittel ist der Corona-Kinderbonus, mit dem für Eltern die pandemiebedingten Mehrausgaben und -belastungen gedeckt werden sollen. Bereits im vergangenen Jahr erhielten Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, die Sonderzahlung. Im März dieses Jahres wurde im Rahmen des Dritten Corona-Steuergesetztes eine weitere Ausschüttung beschlossen. Die Höhe: 150 Euro pro Kind.

WERBUNG

Urteil: Vermieter müssen Mietern Frist für Räumung setzen

Einen festen Zeitpunkt für die Auszahlung im Mai gibt es nicht, nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit erfolgt sie "wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung". Richtschnur ist demnach die Kindergeld-Endziffer. Wer also die Endziffer 0 hat, wird den Bonus wenige Tage nach dem 5. Mai erhalten. Der Auszahlungstermin für die höchste Endziffer 9 ist wenige Tage nach dem 21. Mai. Ein weiterer Vorteil für Eltern ist neben der finanziellen Unterstützung: Den Corona-Kinderbonus müssen sie nicht beantragen, er wird automatisch ausgezahlt.

Für Maler und Lackierer gibt es ab Mai mehr Geld. (Symbolbild: Getty Images)
Für Maler und Lackierer gibt es ab Mai mehr Geld. (Symbolbild: Getty Images) (Thanasis Zovoilis via Getty Images)

Mehr Geld für Maler und Lackierer

Auch Maler und Lackierer können sich im Mai auf mehr Geld freuen. Für sie haben die Tarifpartner im Januar dieses Jahres einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt. Ab dem 1. Mai steigt der Bundesecklohn von 17,15 Euro auf 17,51 Euro in Westdeutschland und von 16,52 Euro auf 16,88 Euro in Ostdeutschland. Auch der Branchen-Mindestlohn erhöht sich zum selben Tag. Gelernte Arbeitnehmer erhalten 13,80 Euro und also 2,2 Prozent mehr, für Ungelernte steigt der Mindestlohn um 2,7 Prozent auf 11,40 Euro. Wie der Ecklohn hat auch der Mindestlohn eine Laufzeit bis 31. Mai 2022.

Politik: Linksfraktion fordert "armutsfesten" Mindestlohn

Darüber hinaus erhalten Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk eine Corona-Prämie in Höhe von 330 Euro. Sie dient als "Anerkennung der besonderen Leistungen und zusätzlichen Belastungen der Kolleg*innen in der Pandemiezeit", heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt. Die Prämie wird spätestens am 15. Mai ausgezahlt und ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Bei WhatsApp ändern sich die Nutzungsbedingungen. (Bild: Thiago Prudêncio/SOPA Images/LightRocket via Getty Images)
Bei WhatsApp ändern sich die Nutzungsbedingungen. (Bild: Thiago Prudêncio/SOPA Images/LightRocket via Getty Images) (SOPA Images via Getty Images)

WhatsApp ändert AGB

Der Kurznachrichtendienst WhatsApp hat seine Nutzungsbedingungen geändert. Stimmen Nutzer bis zum 15. Mai den neuen Richtlinien nicht zu, werden sie auf die App nur eingeschränkt zugreifen können, bevor der Anbieter ihr Konto löscht. Aufgrund der hier geltenden Datenschutzgesetze sind EU-Bürger von den neuen Regelungen nicht betroffen.

Cooler WhatsApp-Trick: Zeit sparen bei Sprachnachrichten

In den neuen AGB ist festgelegt, wie und welche Nutzerdaten des Messengers von Facebook verarbeitet werden. Kritiker befürchten, der Mutterkonzern könnte die Informationen unter anderem zur Optimierung von Werbeanzeigen benutzen. Die Position von WhatsApp findet sich in der Datenschutzrichtlinie des Anbieters: "Keine der Informationen, die WhatsApp auf dieser Grundlage weitergibt, dürfen für die eigenen Zwecke der Facebook-Unternehmen verwendet werden." Trotzdem wollen viele Nutzer die neuen Spielregeln nicht akzeptieren, weshalb sie zu Konkurrenz-Apps wie Telegram und Signal wechseln.

Child looking at a phone / tablet in the dark, in a car
Symbolbild: Getty Images (Catherine Falls Commercial via Getty Images)

Mehr Schutz im Internet für Kinder und Jugendliche

Ab 1. Mai sollen Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im Internet geschützt werden. Das am 26. März vom Bundesrat gebilligte neue Jugendschutzgesetz soll ihnen unter anderem Schutz vor "Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen bieten, heißt es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ferner sollen Eltern, Fachkräfte und Jugendliche eine "Orientierung" durch einheitliche Alterskennzeichen erhalten.

Social Media: Instagram führt neuen Mobbing-Filter ein

Und: Das Jugendschutzgesetz gilt nicht nur für nationale, sondern auch für internationale Anbieter von digitalen Plattformen. Diese würden verpflichtet, "ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Interaktionsrisiken einzudämmen", sagt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Sie müssten "geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerde-Systeme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen."