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Mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene

Geimpfte und Genesene sollen Grundrechte zurückbekommen. Auch der Bundesrat hat nun einer entsprechenden Verordnung zugestimmt.
Geimpfte und Genesene sollen Grundrechte zurückbekommen. Auch der Bundesrat hat nun einer entsprechenden Verordnung zugestimmt.

Die Grundrechtseinschränkungen in der Corona-Pandemie sollen für Geimpfte und Genesene wegfallen. Der Bundesrat hat den Lockerungen nun zugestimmt. Doch was genau bedeutet das? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Berlin (dpa) - Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und strenge Quarantäneregeln: Diese Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen für Geimpfte und Genesene in Deutschland nicht mehr gelten.

Das Ansteckungsrisiko vollständig Geimpfter und genesener Menschen sei gering und die Einschränkung ihrer Grundrechte nicht mehr gerechtfertigt, argumentiert die Bundesregierung. Eine entsprechende Verordnung billigte zuvor eine große Mehrheit des Bundestags, nun passierte sie auch den Bundesrat. Doch was beinhaltet die Verordnung genau? Ein Überblick.

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Welche Regeln sollen für Geimpfte und Genesene gelten?

Wenn der Bundesrat der Verordnung der Bundesregierung zustimmt, sind vollständig Geimpfte und genesene Menschen mit ihrem Inkrafttreten von den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen befreit. Das bedeutet: Sie dürfen sich mit beliebig vielen anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte oder Genesene künftig nicht dazu. Außerdem gelten für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr. Und nach Reisen müssten vollständig Geimpfte und genesene Menschen nicht mehr in Quarantäne - es sei denn, sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein.

Geimpfte und genesene Menschen werden zudem den Negativ-Getesteten gleichgestellt. Das heißt, sie müssen sich vor einem Friseurbesuch oder dem Termin-Shopping nicht mehr auf das Coronavirus testen lassen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin.

Wer gilt als geimpft?

Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, in der Regel nach der zweiten Impfung, mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.

Wie lange der Impfschutz anhält, lässt sich bislang nicht sagen. Dass später zusätzliche Impfungen nötig sein könnten - etwa wegen weiterer Virus-Varianten - ist nicht ausgeschlossen.

Wer gilt als genesen?

Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und diese mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen. Der Grund: Zwar bildet das Immunsystem entsprechende Antikörper aus, diese verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder. Ihnen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erwogen werden.

Gibt es nun eine Impfpflicht?

Nein, die Corona-Impfung ist freiwillig. Allerdings hofft die Bundesregierung, dass sich möglichst schnell viele Menschen impfen lassen. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) erinnerte am Mittwoch (5. Mai) daran, dass Schwangere und Kinder noch gar nicht geimpft werden könnten. «Wir sollten in den nächsten Wochen eine so klare Politik machen und die Infektionszahlen so stark reduzieren, dass es sowohl für Kinder als auch für Schwangere, nämlich für die Gesamtbevölkerung als solches, kein großes Ansteckungsrisiko mehr gibt, wenn sie Kontakte haben», sagte Braun.

Wie geht es weiter?

Ob es weitere Lockerungen geben wird, hängt demnach vom Infektionsgeschehen ab. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellte in dieser Woche erneut den Start eines digitalen Impfausweises für den Sommer in Aussicht. Einen solchen Impfpass werde es in Deutschland «in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals», also spätestens Ende Juni, geben. Das Dokument sei kompatibel mit den Standards der EU-Nachbarn. Der Impfpass auf Papier gelte aber weiterhin.