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Megadeal vor Gericht: Bundesregierung ergreift Partei für Eon und RWE

Der Milliardendeal der beiden Energiekonzerne beschäftigt das Gericht der Europäischen Union. Jetzt bekommen Eon und RWE Unterstützung von höchster Stelle.

Der Megadeal von Eon und RWE hat den deutschen Energiemarkt neu geordnet. Foto: dpa
Der Megadeal von Eon und RWE hat den deutschen Energiemarkt neu geordnet. Foto: dpa

Die Energiekonzerne Eon und RWE gehören sicherlich nicht zu den beliebtesten Unternehmen in Deutschland. In der Vergangenheit reichte die Zahl ihrer Gegner von verärgerten Verbraucherschützern über kritische Umweltschützer bis zu strengen Politikern. Jetzt haben die beiden Energiekonzerne aber in einem wichtigen Rechtsstreit überraschend Unterstützung von höchster Stelle erhalten: von der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bundesregierung will die beiden Energiekonzerne im laufenden Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) verteidigen. In diesem Verfahren soll die Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Milliardendeals durch die EU-Kommission überprüft werden.

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Auftrag der Bundesregierung nun einen „Streithilfeantrag“ für die Bundesrepublik Deutschland gestellt, der dem Handelsblatt in Kopie vorliegt. Mit einem Streithilfeantrag können nicht direkt beteiligte Parteien ihre Zulassung zu einem Verfahren beantragen, wenn sie ein berechtigtes Interesse belegen können.

Die Beklagte ist die EU-Kommission. Sie hatte im vergangenen Jahr die milliardenschwere Transaktion genehmigt, mit der Eon und RWE im großen Stil Aktivitäten tauschten. Eon übernahm dabei RWEs Tochter Innogy, behielt aber nur deren Sparten Vertrieb und Netz. Innogys Geschäft mit erneuerbaren Energien übernahm RWE wieder selbst und auch die entsprechenden Aktivitäten von Eon bei Wind- und Solarenergie. Zudem bekam RWE unter anderem eine Beteiligung an Eon von 16,7 Prozent.

Die Transaktion stieß bereits während des Genehmigungsprozesses auf massiven Widerstand bei Wettbewerbern. Und auch nach der Genehmigung liefen Konkurrenten Sturm gegen die Transaktion. Ende Mai reichte eine Gruppe namhafter Konkurrenten beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg Klage gegen den Megadeal ein. Das Gericht ist dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet.

Bundesregierung hilft der EU-Kommission

Zehn Kommunalversorger und der Ökostromanbieter Naturstrom greifen die Freigabe durch die EU-Kommission an. Bei einem Erfolg müsste die EU-Kommission das milliardenschwere Tauschgeschäft neu prüfen. Eon und RWE würde dann im schlimmsten Fall eine Rückabwicklung des Deals drohen – schließlich ist er schon vollzogen. Die Klage richtet sich zunächst aus formalen Gründen gegen den ersten Teil des Deals, RWEs Übernahme der erneuerbaren Energien. Eine Klage gegen Eons Teil ist aber geplant.

Eon und RWE hatten nach Angaben aus Kreisen der beteiligten Unternehmen schon frühzeitig einen Streithilfeantrag gestellt, um die EU-Kommission zu unterstützen. Das ist nicht überraschend. Umso mehr ist man in den Kreisen vom Schritt der Bundesregierung überrascht. In dem Schreiben hat die Regierung beantragt, „die Bundesrepublik Deutschland als Streithelferin der Beklagten zuzulassen“. „Die Bundesregierung wird die klageabweisenden Anträge vollumfänglich unterstützen“, heißt es in dem Streithilfeantrag.

Es ist zwar nicht das erste Mal, dass die Bundesregierung sich solch in ein Verfahren einmischt. Beispielsweise hatte sie im Jahr 2009 die Freigabe eines Joint Ventures von Daimler und der Deutschen Telekom in Sachen Lkw-Maut gegen eine Klage der niederländischen Qualcomm verteidigt. „Das ist ein ungewöhnlicher Schritt, dass die Bundesregierung in einem Fusionsverfahren so Partei ergreift“, heißt es in Kreisen der Kläger: „Letztlich bringt die Regierung damit klar zum Ausdruck, dass sie die Konzentration auf dem Energiemarkt gut findet.“

Aktie von RWE profitierte vom Deal

Gerade das bemängeln die Kläger, zu denen namhafte Kommunal- und Regionalversoger wie Mainova aus Hessen, Teag aus Thüringen, Enercity aus Hannover, die Leipziger Stadtwerke oder die Stadtwerke Frankfurt zählen. „Mit der Freigabe der Fusion im Februar und September 2019 machen die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt den Weg frei für zwei nationale Champions zulasten des Mittelstands“, hatten sie bei der Veröffentlichung ihrer Nichtigkeitsklage erklärt.

Eon und RWE hatten auf die Klage gelassen reagiert. Beide sind überzeugt, dass die Entscheidung durch die EU-Kommission Bestand haben wird. Die Klage hatte auch keine aufschiebende Wirkung. Die Transaktion ist schon weitgehend abgeschlossen. Die Nichtigkeitsklage bedeutet aber umso mehr ein neues Rechtsrisiko.

Eine prominente Nichtigkeitsklage gibt es aktuell auch im Telekommunikationsbereich: Die drei deutschen Netzbetreiber Telekom, Netcologne und Tele Columbus haben eine Klage gegen die Freigabe der Fusion von Vodafone und Unitymedia eingereicht.

Tatsächlich hat der Deal von Eon und RWE den deutschen Energiemarkt neu geordnet. Eon stieg mit insgesamt 50 Millionen Kunden und 1,5 Millionen Kilometer langen Strom- und Gasleitungen zu einem der größten Versorger Europas auf. RWE deckt jetzt wieder die komplette Palette der Stromproduktion ab, von Atom- und Kohlekraftwerken über Gasanlagen bis hin zu Wind- und Solarstrom. Speziell die Aktie von RWE hat seither massiv an Wert gewonnen.