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Media-Markt scheitert mit Klage gegen Ex-Deutschlandchef

Der Konzern wirft dem Ex-Manager die Annahme von Bestechungsgeldern vor. Doch die Richter in Schleswig fanden hierfür keine hinreichenden Beweise.

Hat der ehemalige Deutschlandchef von Media-Markt, Michael Rook, Schmiergeld kassiert? Der 3. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts sieht dafür keine Beweise. Die Richter wiesen am Dienstag die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe zurück. Die Elektronikkette Media-Saturn ist daher mit einer Schadensersatzforderung in Millionenhöhe gescheitert.

Vor sieben Jahren war Rook, heute 54 Jahre alt, vom Landgericht Augsburg wegen Bestechlichkeit zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Auf Grundlage dieses Urteils forderte das Unternehmen Schadensersatz von seinem ehemaligen Topmanager. Europas größter Elektronikhändler wirft Rook vor, als Gegenleistung für Aufträge Bestechungsgelder von rund zwei Millionen Euro angenommen zu haben. Rook bestreitet dies.

Das Landgericht Itzehoe hatte 2017 erneut Zeugen vernommen und beide Parteien angehört. Anschließend war es zu einem anderen Ergebnis gekommen als die Kollegen in Bayern. Es sei an die Entscheidung aus Augsburg im Strafverfahren nicht gebunden gewesen, teilte das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht am Dienstag mit.

Gegen das Urteil aus Itzehoe hatte Media-Saturn Berufung eingelegt, die jetzt abgeschmettert wurde. Es sei noch offen, ob der Konzern Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen werde, teilte das Unternehmen mit.

Für Rook ist die Entscheidung wichtig, weil er eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens anstrebt. Dies wurde vom Landgericht München I bereits abgelehnt. Nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht München, das die Beschwerde dagegen bereits seit vergangenem Jahr prüft, bislang aber noch nicht darüber entschieden hat.