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Maut-Ausschuss: CSU zweifelt an Glaubwürdigkeit von Zeugen

BERLIN (dpa-AFX) - Bei der Aufarbeitung der gescheiterten Pkw-Maut zweifelt die Union an der Glaubwürdigkeit eines vermeintlichen "Kronzeugen" gegen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Das machte der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss, Ulrich Lange (CSU), deutlich. Er warnte davor, den Ausschuss zu missbrauchen.

Scheuer soll am Donnerstag erstmals im Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagen. Wie aus einem internen Protokoll eines Managers der vorgesehenen Betreiberfirma hervorging, soll Scheuer bei einem Treffen im November 2018 angeboten worden sein, mit einer Unterzeichnung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. Der EuGH kippte die Pkw-Maut im Juni 2019.

Unions-Obmann Lange sagte der Deutschen Presse-Agentur: "In der heutigen Zeugen-Vernehmung der Maut-Betreiber steht die Frage im Mittelpunkt: Taugt der vermeintliche Kronzeuge? Denn das sogenannte Gedächtnisprotokoll dieses Zeugen ist vor allem ein Protokoll von Gedächtnislücken. Fakt ist: Der Zeuge hat an dem Termin nicht teilgenommen, an den er sich angeblich erinnert."

Außerdem habe er das Protokoll erst zwei Jahre nach dem Termin erstellt - und zwar vor wenigen Tagen, als er bereits als Zeuge für den Untersuchungsausschuss geladen worden sei. Lange: "Das wirft die Frage auf, ob hier nachträglich versucht wird, die eigene Verhandlungsposition im parallelen Schiedsverfahren zu verbessern. Ein solcher Missbrauch des Untersuchungsausschusses wäre inakzeptabel."

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Der Verfasser des Protokolls sagt am Donnerstag ebenfalls im Untersuchungsausschuss aus, wie auch zwei andere Manager der vorgesehenen Betreiberfirmen.

Scheuer hatte Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut abgeschlossen, bevor Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof hatte die bereits gesetzlich besiegelte Pkw-Maut im Juni 2019 als rechtswidrig gestoppt. Die Opposition wirft Scheuer schwere Fehler zu Lasten der Steuerzahler vor. Die vorgesehenen Betreiber fordern Millionen-Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge direkt nach dem Urteil gekündigt hatte. Dazu läuft ein Schiedsverfahren.