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Maskenpflicht gilt nun auch in Schleswig-Holstein

KIEL (dpa-AFX) - Seit Mittwoch gilt in ganz Deutschland eine Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen. Als letztes Bundesland traten die Regelungen zum Tragen von Mund- und Nasenschutz nun auch in Schleswig-Holstein in Kraft. Nach Angaben der Landesregierung reichen sogenannte Alltagsmasken aus Stoff oder im Notfall auch ein Schal aus.

Schleswig-Holstein war das letzte Bundesland, in dem bis einschließlich Dienstag noch keine Maskenpflicht für Bus und Bahn galt. Beim Einkaufen zog auch Berlin erst am Mittwoch nach. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind im Norden unter anderem Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, das Fahrpersonal in Bussen, Bahnen und Schiffen sowie Taxifahrer.

Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ist laut Landesregierung bisher nicht vorgesehen. Wer keinen Schutz trägt, darf aber eben kein Geschäft betreten und den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen. Überdachte Flächen von Einkaufszentren sowie Verkaufs- oder Diensträume von Handwerkern wurden ebenfalls in die Maskenpflicht einbezogen.