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Maskenpflicht in Brandenburg bestätigt - Versammlungsregel gekippt

POTSDAM (dpa-AFX) - Das Verfassungsgericht Brandenburg hat eine Regelung der Corona-Verordnung bestätigt und eine andere teilweise gekippt: Die Maskenpflicht sei vorläufig hinzunehmen, entschieden die Richter am Mittwoch. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 150 Teilnehmern sind dagegen künftig grundsätzlich erlaubt. Im Einzelfall kann die Versammlungsbehörde sie aber wegen einer konkreten Infektionsgefahr untersagen. Bislang gab es nur für begründete Einzelfälle eine Genehmigung.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte sich gegen die beiden Regelungen der Corona-Verordnung mit einem Eilantrag und einer Klage gewandt. Über die Klage will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.