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Maskenaffäre: CSU-Politiker Nüßlein legt Beschwerde gegen Hausdurchsuchung ein

CSU-Politiker Georg Nüßlein
CSU-Politiker Georg Nüßlein

Der in der Maskenaffäre in die Kritik geratene CSU-Politiker Georg Nüßlein hat Beschwerde gegen die im Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München getroffenen Maßnahmen eingelegt. Das teilte sein Anwalt am Freitag in einer Mail mit. Demnach wendet sich Nüßlein gegen die Hausdurchsuchungen, die bei ihm durchgeführt wurden. Auch legt er Beschwerde dagegen ein, dass ihm der Zugang zu einem Teil seines Vermögens entzogen wurde.

In dem Schreiben argumentiert der Anwalt zudem, die „vergüteten Unterstützungsleistungen“ – also das Vermitteln von Maskengeschäften – durch Nüßlein stellten „keine strafbare Handlung“ dar. In dem Schreiben heißt es weiter, es habe kein Bezug zur Mandatswahrnehmung durch Nüßlein als Abgeordneter des Deutschen Bundestags bestanden. Nüßlein war im März von allen Ämtern zurück- und aus der CSU ausgetreten.

Im Folgenden die vollständige Erklärung von Nüßleins Anwalt im Wortlaut:

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"Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verteidigung von Herrn Dr. Nüßlein hat heute Beschwerden gegen die im Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München getroffenen prozessualen Maßnahmen eingelegt. Die Beschwerden wenden sich gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München, mit denen Vermögensarreste und Durchsuchungsmaßnahmen gegen Herrn Dr. Nüßlein ausgesprochen worden waren. Diese Entscheidungen führten auch zur Aufhebung der Immunität von Herrn Dr. Nüßlein.

Die Beschwerden sind geboten. Die Beschlüsse sind rechtswidrig. Vergütete Unterstützungsleistungen von Herrn Dr. Nüßlein im Rahmen der Beauftragung von Maskenlieferungen im März 2020 stellen keine strafbare Handlung dar. Es bestand dabei kein Bezug zur Mandatswahrnehmung durch Herrn Dr. Nüßlein als Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Das Gesetz will mit § 108e StGB die freie parlamentarische Willensbildung schützen, nicht dagegen administrative Beschaffungsvorgänge wie den Erwerb von Schutzmasken durch öffentliche Stellen vor einer Beteiligung durch Abgeordnete. Dafür gibt es Vorschriften, die unabhängig von der Einbindung von Personen mit Abgeordnetenstatus gelten und Seriosität, Objektivität und Neutralität dieser Vorgänge sichern. Die hier eingehalten worden sind.

Ermittlungen und gegen Herrn Dr. Nüßlein getroffene Maßnahmen stehen daher in deutlichem Missverhältnis zu dieser von Gesetzgeber, Gesetz, Literatur und Sachverständigen an sich seit Langem getragenen Erkenntnis. Dies bedarf nun eines Korrektivs.

Mit freundlichen Grüßen

Gero Himmelsbach"

Anmerkung der Redaktion: Fettungen und Unterstreichungen entsprechen dem Original