Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.910,73
    -2.084,39 (-3,36%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.385,35
    -38,75 (-2,72%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Masken, Tests, Homeoffice: Diese Corona-Regeln sollen ab Oktober gelten

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet im Herbst mit einer deutlichen Coronawelle. Um angesichts dessen besser vorbereitet zu sein als vergangenes Jahr, haben Lauterbach und Bundesjustizminister Marko Buschmann (FDP) den neuen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes und damit die neuen Corona-Regeln vorgestellt, die ab dem 1. Oktober und zunächst befristet bis zum 23. April 2023 gelten sollen.

Die Architekten des Infektionsschutzgesetzes: Marco Buschmann (l., FDP) und Karl Lauterbach (SPD). - Copyright: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm
Die Architekten des Infektionsschutzgesetzes: Marco Buschmann (l., FDP) und Karl Lauterbach (SPD). (Bild: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm)

Fest steht: Mit dem Corona-Schutzkonzept soll es keine Lockdowns, Kontaktbeschränkungen, pauschale Schulschließungen und staatliche 3-G-Zugangsregeln geben, wie Buschmann mitteilte. Die Masken- und Testpflicht werden allerdings wieder ausgeweitet. Das sind die Maßnahmen im Überblick:

Maskenpflicht: Bundesweit müssen Menschen in Fernzügen und Flugzeugen eine FFP2-Maske tragen. Zwischen Sechs- und 14-Jährige sowie das Personal dürfen auch eine medizinische Maske tragen. Ebenso gilt in Kliniken und Pflegeheimen ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht.

WERBUNG

Ob eine Maskenpflicht auch in Bussen und Bahnen eingeführt wird, entscheiden die Länder. Zum Beispiel, wenn wegen steigender Coronazahlen eine Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Gleiches gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants.

Allerdings gibt es im letzteren Fall eine Ausnahme: Wer einen negativen Corona-Test nachweisen kann, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Zudem können die Länder entscheiden, diese Ausnahme auf diejenigen auszuweiten, die frisch geimpft (drei Monate zuvor) oder genesen sind.

Arbeitsschutz: Die geplanten Corona-Vorgaben für Unternehmen im Herbst sind entschärft worden: Die Betriebe sollen doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice und Tests anzubieten. Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten lediglich prüfen.

In einem früheren Entwurf der Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es geheißen: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen." Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen. Das ist nicht mehr der Fall. Nach dpa-Informationen setzte sich die FDP in der Bundesregierung für die Entschärfung ein.

Testpflicht: Bundesweit gilt: Wer eine Klinik oder eine Pflegeeinrichtung betritt, muss einen negativen Test vorweisen und eine Maske tragen. Gleiches gilt für Beschäftigte von Pflegediensten. Neu ist, dass Pflegeheime Beauftragte benennen können, die für Impfen, Testen und Hygiene 750 Euro im Monat zusätzlich erhalten.

Auch hier kann die Testpflicht ausgeweitet werden, wenn in einzelnen Bundesländern eine Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Besteht ein erhöhtes Infektionsgeschehen, können Länder beispielsweise verpflichtende Tests in Schulen oder Kindertagesstätten einführen.

Tests bleiben allerdings kostenpflichtig – drei Euro pro Schnelltest. Für Kinder unter fünf Jahren, Schwangere oder Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Besucher in Pflegeheimen sind die Tests aber weiterhin kostenlos.

Schulen: Um das Thema Schule habe man lange gerungen, sagte Buschmann in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Nun sieht der Gesetzentwurf keine Masken von der ersten bis zur vierten Klasse vor. Die Entscheidung hat man laut Buschmann getroffen, weil Kinderärzte und Verhaltenswissenschaftler vor Verhaltensauffälligkeiten gewarnt hätten. Ab der fünften Klasse darf laut des Gesetzes aber eine Maskenpflicht angeordnet werden.

Am 23. September sollen die jetzigen Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz auslaufen. Wenn der Bundestag und der Bundesrat dem neuen Entwurf am 8. September zustimmen, tritt das neue Gesetz ab Oktober in Kraft.

(Mit Material der dpa)

Im Video: Neuer Corona-Impfstoff - Omikron-Booster wohl ab September verfügbar