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Masken, Ausgleichszahlungen, Intensivbetten: Bundesrechnungshof wirft Spahn Geldverschwendung vor

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist erneut scharfer Kritik ausgesetzt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist erneut scharfer Kritik ausgesetzt.

Der Bundesrechnungshof übt Kritik an mehreren Entscheidungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) während der Corona-Pandemie. Das berichtet die Zeitung "Die Welt", die sich auf einen noch unveröffentlichten Bericht beruft, den der Bundesrechnungshof dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt hat. Die Kritik soll sich auf drei Punkte beziehen.

Zu hohe Preise für Masken

Im November vergangenen Jahres beschloss die Bundesregierung, dass sich besonders Gefährdete gegen die Vorlage von Coupons in Apotheken Gratis-FFP2-Masken abholen können. Diese konnten dafür zunächst sechs Euro und dann ab Februar 2021 3,90 Euro dafür abrechnen - obwohl die Masken im Einkauf pro Stück zwischen ein und zwei Euro kosten. Etwa zwei Milliarden Euro soll das BMG dafür ausgegeben haben.

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Wie es im Bericht heißt, soll der Bundesrechnungshof beanstandet haben, dass das BMG und der Gesundheitsminister keine alternativen Verteilungswege geprüft und stattdessen die Masken teuer über die Apotheken verteilt haben. Der Erstattungsbetrag von sechs Euro pro Maske habe zudem „zu einer deutlichen Überkompensation zu Gunsten der Apotheken“ geführt. Auch der Erstattungspreis von 3,90 Euro sei noch überteuert gewesen - denn zu diesem Zeitpunkt seinen Masken bereits unter einem Euro angeboten worden.

Weiterhin beanstandete der Bundesrechnungshof, dass die Masken nicht nur besonders vulnerable Personen erreicht hätten, sondern auch Menschen, die gar keinen Anspruch haben.

Zu hohe Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser

Der zweite Teil des Berichts widmet sich den Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser. Diese sollen 2020 rund 10,2 Milliarden Euro betragen haben, wie "Die Welt" schreibt. Der Rechnungshof kritisiert die Ausgleichszahlungen hätten „unerwünschte Mitnahmeeffekte“ eröffnet und so vielen Krankenhäusern eine „massive Überkompensation“ aus Steuermitteln ermöglicht.

Laut dem Bericht der "Welt" wehrt sich das Gesundheitsministerium gegen die Vorwürfe: Die Regelung durch eine Rechtsverordnung sei erforderlich gewesen. Während einer Pandemie müsse man kurzfristige Entscheidungen treffen. Eine Überkompensation habe es allenfalls zwischen März und Juli im vergangenen Jahr gegeben. Danach habe man sich an der Kostenstruktur der Krankenhäuser orientiert.

Aufbau von Intensivkapazitäten

Rund 686 Millionen Euro zahlte das Bundesamt für Soziale Sicherung von Mitte März 2020 bis Anfang März 2021 für die Schaffung neuer Intensivkapazitäten. Für jedes neu geschaffene Bett zahlte der Bund einmalig 50.000 Euro. Wie die "Welt" unter Berufung auf den Bericht schreibt, soll das Gesundheitsministerium festgestellt haben, dass es bei der Definition eines Intensivbetts „Interpretationsspielraum“ gab. Eine genaue Zahl, wie viele Betten es vorher bereits gab, konnte nicht genau definiert werden. Der Rechnungshof beklagt, Spahns Ministerium sei bis heute nicht in der Lage, "die Zahl der tatsächlich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln."

Teilt man die Ausgaben von 686 Millionen Euro durch die 50.000 Euro pro Bett, so müsste Deutschland mittlerweile über 13.720 Intensivbetten mehr verfügen. Die können die Prüfer aber nirgends finden. "Ein solcher Kapazitätszuwachs ist aus den vorliegenden Statistiken indes nicht abzulesen", heißt es in dem Bericht.

tel