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Nach Masken-Affäre um Nüßlein und Sauter: Ampel-Parteien wollen Schmiergeld-Paragrafen für Abgeordnete verschärfen

Foto aus dem Februar: Georg Nüßlein (CSU) geht über einen Flur zu seinem Bundestagsbüro, während dieses durchsucht wird.
Foto aus dem Februar: Georg Nüßlein (CSU) geht über einen Flur zu seinem Bundestagsbüro, während dieses durchsucht wird.

Es war eine Affäre, der bei der Bundestagswahl die Union womöglich einige Prozentpunkte gekostet: das Geschäft mit den Corona-Masken. Insbesondere der Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein und der bayerische Landtagsabgeordnete Sauter (beide CSU) hatten während der Corona-Pandemie sechs- beziehungsweise siebenstellige Provisionen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken an Ministerien und Landesbehörden kassiert. Die Generalstaatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen auf, im Februar und März kam es zu Razzien in Nüßleins und Sauters Büros. Nüßlein trat in der Masken-Affäre nach Druck aus den eigenen Reihen von seinem Mandat zurück; Sauter gab alle Parteiämter ab.

Am Ende sprach das Oberlandesgericht (OLG) München die beiden Politiker Mitte November jedoch vom Vorwurf der Bestechlichkeit frei. Dass Verhalten von Nüßlein und Sauter erfülle weder den Tatbestand der Bestechung noch den der Bestechlichkeit von Mandatsträgern, argumentierte das Gericht. Das Gesetz – §108e des Strafgesetzbuches – setze voraus, dass einem Amtsträger ein Vorteil als Gegenleistung für einen politischen Gefallen gewährt oder versprochen werden müsse. In schweren Fällen können bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen, in minder schweren bis zu fünf. Doch in den Fällen Nüßlein und Sauter sei das nicht geschehen, so die Richter. Die Annahme von Geld für das Nutzen von Kontakten zu Behörden oder Ministerien sei nicht strafbar.

Der politische Flurschaden bleibt jedoch – und deshalb will die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP die entsprechende Rechtsgrundlage – also den sogenannten Schmiergeld-Paragrafen – ändern. Dazu vereinbarten die drei Parteien in dem am Dienstag unterzeichneten Koalitionsvertrag: "Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten." Das bedeutet: Die Ampel-Koalition will den § 108e des Strafgesetzbuchs verschärfen.

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Konkret wollen die Ampel-Parteien nach Informationen von Business Insider den Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten enger fassen. Wann? "Zügig", wie es aus Kreisen der Koalition heißt. Bei dem Thema sei "Druck drauf". Details zu Inhalten und zeitlichen Abläufen seien jedoch erst nach der Wahl von Olaf Scholz (SPD) zum Bundeskanzler zu erwarten.

Verantwortlich dafür wird dann wohl Justizminister Marco Buschmann (FDP) sein. Der hatte schon damals klargemacht: "Es kostet uns Vertrauen, wenn der Eindruck entsteht, dass hier einige sich die Taschen vollmachen, anstatt für das Wohl des deutschen Volkes zu arbeiten.“