Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.757,92
    -2,16 (-0,01%)
     
  • Gold

    2.244,00
    +31,30 (+1,41%)
     
  • EUR/USD

    1,0800
    -0,0029 (-0,27%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.367,42
    +1.215,12 (+1,89%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,80
    +1,45 (+1,78%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.375,44
    -24,08 (-0,15%)
     

Mark Zuckerberg – Immobilienhai auf Hawaii?

will sein riesiges Strandgrundstück auf der Insel Kauai laut US-Medienberichten durch Zwangsverkäufe benachbarter Grundstücksinseln ausweiten. Der Facebook-Gründer habe am 30. Dezember mehrere Klagen vor einem Gericht auf Hawaii eingereicht.

Zuckerberg hatte schon 2014 ein 280-Hektar-Grundstück auf Hawaii erworben. Laut „Forbes“ kostete ihn das rund 100 Millionen Dollar. Beim Kauf des Anwesens konnte der 32-Jährige rund ein Dutzend Inseln von insgesamt mehreren Hektar nicht mitkaufen.

Hintergrund ist, dass es auf Hawaii erst seit 1848 Privatbesitz von Grundstücken gibt. Den Besitz kann danach für sich reklamieren, wer eine lange und dauerhafte Nutzung nachweisen kann, wobei sich die Eigentumsrechte – grob vereinfacht – jeweils auf sämtliche Nachkommen der nächsten Generation übertragen. Da die Ländereien so häufig von einer Generation auf die folgende übertragen werden, sind die jeweiligen Anteile inzwischen auf hunderte Nachkommen verteilt und so klein, dass einzelne Eigner das Interesse an ihrem Anteil verlieren und das Land nicht mehr bewirtschaften. Trotzdem lässt sich durch die zersplitterte Eigentümerstruktur oft keine Einigung über einen Verkauf erzielen.

Wegen dieser Eigenheiten des lokalen Liegenschaftsrechts verblieben zahlreiche isolierte Parzellen im Besitz einheimischer Familien. Deshalb haben die Besitzer nach lokaler Gesetzgebung das Recht, jederzeit Zuckerbergs Grundstück zu queren, um zu ihren Grundstücksinseln zu gelangen. Diesen Zustand will der Facebook-Milliardär nun beenden. Daher reichte er Klage gegen mehrere Hundert Einheimische ein.

WERBUNG

In einem Facebook-Post erklärte Zuckerberg nun, viele Medienberichte über sein juristisches Vorgehen seien irreführend. Es gehe nicht um Zwangsverkäufe und Räumungen. Vielen Nachkommen sei gar nicht bewusst, dass ihnen ein geringer Anteil in Höhe von ¼-1 Prozent der betreffenden Grundstücke gehöre. Deshalb mache er Gebrauch von einem Rechtsmittel namens „quiet title and partition“, das von einem Richter in Gang gesetzt werden muss. Das Gericht muss nun alle Teileigner ausfindig machen und eine Einigung mit ihnen erzielen. „Für die meisten Leute bedeutet das, dass sie Geld für etwas bekommen, von dem sie noch nicht einmal wussten, dass es ihnen gehört. Niemand wird von seinem Grundstück vertrieben“, sagt Zuckerberg. Laut könne der zuständige Richter nach Identifizierung aller Teileigner und deren Anteile anordnen, dass die Anteile bei einer Auktion an den Höchstbietenden verkauft werden.

Zuckerberg betonte in seinem Post, dass er und seine Frau Priscilla Hawaii lieben und gute Mitglieder der Gemeinschaft sein wollen.