Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Stunden 12 Minuten
  • Nikkei 225

    37.818,11
    -641,97 (-1,67%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.158,30
    -2.121,25 (-3,41%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.387,82
    -36,28 (-2,54%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

„Tut sogar Google weh“ – EU-Kommissarin Vestager verhängt eine Rekordstrafe gegen den Internetkonzern

Margrethe Vestager wurde ungewöhnlich emotional: „Ich liebe Amerika“, beteuerte die EU-Wettbewerbskommissarin am Mittwoch in Brüssel. Zu dem Bekenntnis sah sich die Dänin genötigt, weil US-Präsident Donald Trump ihr schwere Vorwürfe gemacht hatte. Die Brüsseler „‚tax lady‘ hasst die Vereinigten Staaten“, soll Trump dem Präsidenten der EU-Kommission vorgehalten haben.

Jean-Claude Juncker wird nächste Woche von Donald Trump im Weißen Haus empfangen. Gut möglich, dass sich der Kommissionschef dann wieder harsche Kritik an seiner Wettbewerbskommissarin anhören muss. Schon zum zweiten Mal binnen eines Jahres hat Vestager eine hohe Kartellstrafe gegen den US-Internetkonzern Google verhängt: 4,34 Milliarden Euro soll das Unternehmen zahlen, weil es die dominante Stellung seines Betriebssystems Android missbräuchlich ausnutze.

Das ist fast doppelt so viel wie letztes Jahr. Da verdonnerte Vestager Google zu einer Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro. „Wir haben Richtlinien, die uns dabei helfen, die Strafe zu kalkulieren. Dabei geht es um die Dauer des Verstoßes, dessen Schwere und den Umsatz der Firma. Und dann packen wir das in unsere Matrix, legen den Hebel um und – puff! – heraus kommt eine Zahl“, so Vestagers Erläuterung, wie die gewaltige Summe zustande kam.

„Ein sehr illegales Verhalten“

WERBUNG

Der Google-Mutterkonzern Alphabet kann sogar solch drakonische Strafen noch verkraften. Im ersten Quartal 2018 machte der US-Konzern 9,4 Milliarden Dollar Gewinn. Trotzdem dürfte Vestagers jüngster Schlag den Tech-Giganten hart treffen. Denn die Kommissarin zwang Google zugleich auch dazu, seine wettbewerbswidrigen Praktiken mit Android postwendend abzustellen. Ansonsten drohten zusätzliche empfindliche Strafgelder.

Noch nie ist die EU-Wettbewerbsbehörde so hart gegen ein einzelnes Unternehmen vorgegangen wie jetzt gegen Google. Es gehe um einen „sehr ernsten Verstoß, um ein sehr illegales Verhalten“, sagte die Kommissarin. Bereits seit 2011 nutze Google seine Marktmacht aus, um sich bei mobilen Endgeräten Wettbewerber vom Leib zu halten.

Weltweit sind mehr als 80 Prozent der Smartphones und Tablets mit Googles Android-System ausgestattet. Diese dominante Position sei für sich genommen noch kein Kartellrechtsverstoß, so die Kommission. Doch Google habe Handyhersteller und Mobilfunkgesellschaften in illegaler Weise an Android und die dazugehörigen Apps gebunden, um Wettbewerber auszuschalten – und zwar in dreifacher Hinsicht.

Erstens zwinge das Unternehmen Hersteller von Android-Geräten, den Suchdienst und den Webbrowser von Google vorzuinstallieren. Andere Hersteller solcher Apps bekämen daher von vornherein keine Chance. Zweitens hindere Google die Hersteller von Smartphones und Tablets daran, andere Betriebssysteme als Android einzubauen. Und drittens locke Google diese Hersteller mit finanziellen Anreizen, damit sie ausschließlich Google-Apps in die Geräte einbauen.

Google stritt alle Vorwürfe ab: „Android hat die Auswahl für alle vergrößert, nicht verkleinert. Ein dynamisches Ökosystem, ein hohes Innovationstempo und niedrige Preise sind klassische Merkmale eines starken Wettbewerbs“, sagte Firmenchef Sundar Pichai. Er kündigte an, gegen die Entscheidung der Kommission Rechtsmittel einzulegen.

Der Kernkritik der Kommission entgegnet Google, dass Nutzer nicht an die vorinstallierten Apps gebunden seien. Die Auswahl sei breit, die Installation einfach. So seien verschiedene Browser Hunderte Millionen Mal heruntergeladen worden – also Programme, die zum eigenen Angebot Chrome in Konkurrenz stünden. Zudem dürften Gerätehersteller Smartphones mit Konkurrenzprodukten ausliefern. Es sei also gar nicht so gravierend, dass Google-Apps schon bei der Auslieferung des Smartphones vorinstalliert sind.

Die Kommission sieht das anders und bemüht dafür die Statistik: Nur ein Prozent der Smartphone- und Tablet-Nutzer würde die Suchmaschinen-App eines Google-Wettbewerbers herunterladen, nur zehn Prozent einen alternativen Browser.

Googles Vorgehen folgt einer einfachen Strategie: Je mehr Menschen die Dienste des Internetriesen nutzen, desto mehr Daten werden gesammelt und desto stärker können die hauseigenen Produkte optimiert werden – und so die von Wettbewerbern übertrumpfen. Es heißt immer wieder: Wenn keiner Google stoppt, wird irgendwann alles von Google bestimmt werden.

Vielen Wettbewerbern des US-Unternehmens erscheint Kommissarin Vestager deshalb als Retterin in letzter Not. Die von der Dänin verhängte Strafe stieß in der Tech-Branche in Europa auf breite Zustimmung. Dass Google in die Schranken verwiesen wurde, werde den Wettbewerb bei mobilen Betriebssystemen und Apps wiederherstellen, erklärte etwa die Organisation Fair Search, in der Unternehmen wie Trip-Advisor und Expedia organisiert sind.

„Diese Strafe tut sogar Google weh“

Weil Google „jeden Trick“ genutzt habe, um es zu verzögern, habe das Verfahren sich über fünf Jahre gezogen, erklärte der Thomas Vinje, Anwalt bei Clifford Chance und Sprecher der Organisation. Der Konzern müsse nun auch in anderen Bereichen, etwa bei vernetzten Fernsehern, das Verhalten ändern.

„Diese Strafe tut sogar Google weh“, sagte Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission, dem Handelsblatt. Er begrüßte, dass Vestager „gegen die Produktbündelung bei Android vorgeht“. Das Kartellverfahren trage so dazu bei, „ein Ordnungssystem in der Internetwelt zu schaffen“.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) halten einen „diskriminierungsfreien Zugang“ zu Plattformen wie Android für einen fairen Wettbewerb für unverzichtbar. „Mit dieser Entscheidung setzt die EU-Kommission ihren Kurs fort, europaweit marktbeherrschenden Digitalplattformen Grenzen aufzuzeigen“, erklärten die Verbände. Der BDZV zählt zu den Beschwerdeführern in Brüssel.

Googles konkurrenzverdrängendes Verhalten fällt schon lange auf – auch im Silicon Valley. Im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts gab es eine Zeit, da waren Google und Jeremy Stoppelman so etwas wie Partner. 2005 willigte der Gründer von Yelp einer Zusammenarbeit ein. Das Empfehlungsportal für Restaurants und Geschäfte gab dem Suchmaschinenbetreiber Zugang zu seinen Bewertungen. Google sollte im Gegenzug die Beliebtheit des Dienstes steigern. Heute bezeichnet der 40-jährige Gründer die Entscheidung als „naiv“.

Längst hat der Internetgigant das Portal aus San Francisco überflügelt. An der Wall Street erreicht Yelp eine Marktkapitalisierung von 3,3 Milliarden – ein Bruchteil von Alphabet, das mit 786,7 Milliarden Dollar bewertet ist. Google spielt längst selbst Bewertungen für die Kneipe, das Nagelstudio oder den Kinderarzt aus.

Nach Ansicht von Stoppelman hat Google den Konkurrenten in den Suchtreffern bewusst schlechtergestellt. Google hingegen verweist auf die Objektivität der eigenen Algorithmen. Seit fast zehn Jahren kämpft Stoppelman gegen Google. Aus dem europäischen Markt hat sich Yelp 2016 zurückgezogen, nachdem es dort Millionen investiert hatte. Über 170 Mitarbeiter mussten gehen.

Stoppelman hofft, dass die aktuelle Entscheidung der EU-Kommission seiner Firma nützt: „Die Strafe kann ohne Frage einen wirklichen Effekt haben für die Wettbewerber. Sie hat das Potenzial, nicht nur in Europa etwas zu verändern, sondern auf der ganzen Welt.“ Den Vorwurf, mit dem Kampf gegen Google nur eigene Geschäftsinteressen zu vertreten, will er nicht gelten lassen: „Die Wettbewerbsverhältnisse sind nicht fair. Die Kunden haben keine Wahl.“

Früher Microsoft, heute Google

Der Anwalt Gary Reback von Carr & Ferrell in Menlo Park trieb in den Neunzigerjahren das Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft voran. Er überzeugte das US-Justizministerium davon, Klage gegen den Softwaregiganten zu erheben. Der Vorwurf: Microsoft missbrauche seine monopolartige Stellung mit dem Betriebssystem Windows, um den eigenen Browser Internet Explorer zu bevorzugen und den Konkurrenten Netscape vom Markt zu drängen. Das US-Justizministerium verdonnerte Microsoft dazu, PC-Herstellern mehr Freiheiten bei der Installation konkurrierender Software zu geben.

Die Medien nannten Reback damals den „schlimmsten Albtraum von Bill Gates“. Heute heißt sein Gegner Google. Der Wettbewerbsanwalt zeigt sich vom Vorgehen der EU-Kommissarin enttäuscht. „Bisher haben die milliardenschweren Geldbußen aus Brüssel Googles Verhalten nicht ein bisschen korrigiert“, kritisiert er. Reback reichte 2015 für das amerikanische Start-up Disconnect eine Klage gegen den US-Konzern bei der EU-Kommission ein, nachdem die App aus dem Play Store verbannt worden war.

Disconnect illustriert Nutzern, welche Daten das Smartphone über sie aufzeichnet. Reback wirft Google vor, mit seiner Marktmacht kleinere Unternehmen aus dem Markt gedrängt zu haben. Die Kritik, dass sich die Unternehmen von der EU ungebührliche Wettbewerbshilfe erhoffen, weist Reback zurück. „Alles, was die Ankläger wollen, ist, dass die EU das Gesetz durchsetzt.“

Die Behäbigkeit der Behörde habe Google genug Zeit gegeben, seine Wettbewerber unschädlich zu machen, argumentiert Reback. Angesichts der Netzwerkeffekte, die Monopole in der digitalen Wirtschaft schneller entstehen und verhärten lassen, habe Google so innerhalb von ein paar Jahren alle Wettbewerber auslöschen können. „Wenn Google nun, fast acht Jahre später, dazu gezwungen wird, sein wettbewerbsverletzendes Verhalten abzustellen, ist es längst zu spät“, sagt Reback. „Die EU-Kommission muss sofort handeln, wenn sie illegales Verhalten erkennt.“

„Google hat diese Phrase: ‚Der Wettbewerb ist nur einen Klick entfernt.‘ Doch Google hat keinen Wettbewerber“, sagt Jonathan Taplin, emeritierter Direktor des Annenberg Innovation Lab der University of Southern California und Autor des Buches „Move Fast and Break Things“. Weltweit laufen laut der Webanalysefirma Statcounter mehr als 90 Prozent aller Suchanfragen über Googles Plattform.

Die Marktanteile von Konkurrenten wie der Microsoft-Suche Bing (3,2 Prozent) oder Yahoo (zwei Prozent) seien dagegen winzig. Vorinstallierte Apps auf dem Smartphone würden weit häufiger genutzt. Sobald eine Suchfunktion vorliege, sei es unwahrscheinlich, dass der Nutzer eine weitere App herunterlade, argumentiert Taplin.

Laut dem ehemaligen Kartellanwalt und Internetunternehmer hätten die Behörden verhindern können, dass Google zu so allmächtiger Größe anwächst – wenn sie die zahlreichen Übernahmen des Unternehmens seit dem Börsengang 2004 gestoppt hätten. 2006 kaufte der Konzern Youtube, 2013 das israelische Start-up Waze.

„Google hatte bereits die beste Kartentechnologie, und wir haben zugelassen, dass sie die Firma kaufen, die ihnen Konkurrenz hätten machen können“, schimpft Taplin. Er sieht eine neue „Ära von Regulationen“ auf die Firmen im Silicon Valley zukommen. „Ich rechne damit, dass wir mehr Wettbewerbsentscheidungen gegen Google aus Europa sehen.“

Denn im Gegensatz zu Kanada und den USA unternimmt die EU-Kommission etwas. Und fragt sich vermutlich insgeheim, warum das so ist.