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Mantel

Als Mantel oder Börsenmantel wird ein börsennotiertes Unternehmen ohne nennenswerten operativen Geschäftsbetrieb bezeichnet. Börsenmäntel können dazu dienen, einen „Börsengang durch die Hintertür“ zu ermöglichen.  Ein Unternehmen erwirbt dazu einen Börsenmantel und überträgt die Geschäftsbereiche, die an die Börse gebracht werden sollen, auf diesen Mantel. Anschließend verkauft das Unternehmen einen Teil der Anteile oder sämtliche Anteile am Börsenmantel. Börsenmäntel sind ein beliebtes Spekulationsobjekt bei risikofreudigen Anlegern.

In der Vergangenheit wurden Börsenmäntel aber auch häufiger für kriminelle Zwecke missbraucht. So wurden Anleger mit falschen Angaben über eine angebliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens von zwielichtigen Personen zum Kauf der eigentlich wertlosen Aktien gebracht. Davon waren insbesondere im Ausland gegründete und im Freiverkehr gelistete Unternehmen betroffen.

Als Mantel wird außerdem ein Teil einer Aktienurkunde bezeichnet. Aktienurkunden bestehen aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft das eigentliche Eigentumsrecht des Aktionärs. Der Bogen enthält die Kupons, die zum Bezug der Dividende berechtigen. Für die meisten Aktien existieren allerdings überhaupt keine separaten Aktienurkunden mehr, da die Aktien als sogenannte Globalurkunde verbrieft werden.