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Macron wirbt für Änderung der EU-Verträge und umfassende Reformen

STRASSBURG (dpa-AFX) - Frankreichs Präsident Emmanuel Macron macht sich stark für eine umfassende Reform der Europäischen Union sowie eine Änderung der EU-Verträge. Den Vorschlag des Europaparlaments, dazu einen Verfassungskonvent einzuberufen, unterstütze er, sagte Macron am Montag in Straßburg. "Wir werden unsere Texte reformieren müssen. Einer der Wege zu dieser Reform ist die Einberufung eines Konvents zur Revision der Verträge." Reformbedürftig seien etwa der Vertrag von Maastricht zum Euro und einer einheitlichen Geldpolitik oder das Schengener Abkommen zum Wegfall fester Grenzkontrollen innerhalb der EU, sagte Macron bei der Abschlussfeier einer Konferenz zur Zukunft Europas.

Zeitgleich zur Ankündigung Macrons veröffentlichten 13 EU-Staaten ein Papier, in dem sie sich gegen einen Verfassungskonvent aussprachen. "Wir haben bereits ein Europa, das funktioniert", heißt es in der Stellungnahme. Es gebe keinen Grund institutionelle Reformen durchführen, um Ergebnisse abzuliefern. "Wir erinnern daran, dass Vertragsänderungen nie ein Ziel der Konferenz waren." Das Papier wurde vor allem von nördlichen und östlichen EU-Ländern unterstützt, darunter Dänemark, Polen, Rumänien und Tschechien.

Macron warnte davor, sich von den Zögerern bei Reformvorhaben ausbremsen zu lassen. Man müsse sich vor der Anvant-Garde nicht fürchten, sondern mitreißen lassen. Der Wille, die 27 Mitgliedsstaaten zusammenzuhalten, bremse nach seiner Einschätzung die Ambitionen der EU bereits seit längerem.

Für eine Änderung der EU-Verträge ist in der Regel ein kompliziertes Verfahren vorgesehen: Regierungen, das EU-Parlament oder die EU-Kommission können entsprechende Entwürfe vorschlagen, die dann den Staats- und Regierungschefs sowie den nationalen Parlamenten übermittelt werden. Wenn die Staats- und Regierungschefs mit einfacher Mehrheit den Änderungsvorschlägen zustimmen, wird ein Konvent von Vertretern der nationalen Parlamente, der Staats- und Regierungschefs, des EU-Parlaments und der Kommission einberufen. Dieser kann einstimmig eine Empfehlung zu den Entwürfen annehmen. Zudem müssen die Änderungen im Einklang mit den nationalen Verfassungen in Kraft gesetzt werden.