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Müller sieht nächtliche Ausgangssperre weiter kritisch

BERLIN (dpa-AFX) - Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat seine Kritik an Überlegungen zur Einführung von nächtlichen Ausgangssperren wiederholt. "Richtig ist mit Sicherheit, die Kontakte so weit es geht drinnen wie draußen zu reduzieren und auf das Nötigste zu beschränken", sagte Müller am Montag in der RBB-"Abendschau". Er argumentiere aber gegen eine harte Ausgangssperre. "Abends alleine oder zu zweit spazieren zu gehen, ist keine große Gefahr", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz.

"Nur man darf eins nicht vergessen, was uns auch die Wissenschaft sagt: Draußen sich aufzuhalten, ist oft einhergehend mit anderen Begegnungen im ÖPNV zum Beispiel", räumte Müller ein. Oder es seien mehrere Leute, die sich verabredeten und sich dann doch nicht zu zweit oder zu dritt draußen treffen würden, sondern zu zehnt. "Und daraus entstehen auch wieder Gefahren. Es ist eine Gratwanderung."

Es sei jetzt aber so, dass von der Bundesebene aus die sogenannte Notbremse gesetzlich abgesichert werde. "Darin enthalten ist eine Ausgangssperre", sagte der SPD-Politiker. "Es gibt einige Ministerpräsidenten, die so wie ich sagen, 'Vorsicht, Vorsicht, nicht über das Ziel hinausschießen'." Viele Leute könnten nicht nachvollziehen, warum sie abends nicht auch mal joggen oder spazieren gehen könnten.

Aber es gebe im Moment eine Diskussion auf der Bundesebene, die schlichtweg sehr restriktiv sei. Müller kritisierte, dass jetzt im Bundestag etwas beschlossen werde, was doch sehr pauschal formuliert sei und auch einen Teil der wissenschaftlichen Beratung vielleicht nicht hinreichend würdige.

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Gleichzeitig sprach sich der Politiker dafür aus, die Marke von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in einer Woche ernstzunehmen. Wenn diese Zahl überschritten werde, gebe es Probleme in der intensivmedizinischen Versorgung. "Dafür plädiere ich, dass es ein bundeseinheitlicher Rahmen ist, wo man handeln muss", sagte Müller. "Aber dass es ein bisschen Bewegungsfreiheit gibt und man auch regional angepasst entscheiden kann, das würde ich auch für wichtig halten."

Die Bundesregierung will die Vorschriften zur sogenannten Notbremse künftig einheitlich über das Infektionsschutzgesetz regeln. Dazu gehören unter anderem strenge Ausgangsbeschränkungen für die Zeit zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr.