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Mützenich verteidigt Infektionsschutzgesetz - Mehr Rechtssicherheit

BERLIN (dpa-AFX) - SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz gegen den Vorwurf willkürlicher Grundrechtseinschränkungen verteidigt. Das Gegenteil sei richtig: "Künftig muss jede Maßnahme, jede Einschränkung des gewohnten Lebens gut und klar begründet sein. Einer möglichen Willkür ist damit ein Riegel vorgeschoben", sagte Mützenich der Deutschen Presse-Agentur.

In der Pandemie müssten von der Exekutive tiefgreifende Entscheidungen schnell getroffen werden, argumentierte der SPD-Politiker. "Das ist zum Schutz der Bevölkerung notwendig. Aber die Entscheidungen müssen rechtssicher fallen. In den vergangenen Wochen und Monaten haben viele Gerichte die getroffenen Maßnahmen gekippt, gerade auch weil ihnen eine ausreichende Rechtsgrundlage fehlte. Das zeigt auf der einen Seite, dass unser Rechtssystem - dazu gehört die Kontrolle durch die Gerichte - auch in der Pandemie funktioniert. Andererseits schwächt das die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie."

Völlig falsch sei es, die Gesetzesvorlage von Union und SPD, über die am Mittwoch in Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden soll, in die Nähe des Ermächtigungsgesetzes der Nationalsozialisten zu rücken. "Die Nazis haben damit die Demokratie ausgehebelt, wir tun heute das Gegenteil. Dass nun ausgerechnet auch rechtsextreme Gruppierungen zum Protest gegen das Infektionsschutzgesetz aufrufen, ist leider nicht nur ein schlechter Witz." Mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz hatte sich der Reichstag 1933 selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Reichskanzler Adolf Hitler übertragen.

Zu in Berlin geplanten Demonstrationen sagte Mützenich: "Ich hoffe, dass die Demonstrationen friedlich bleiben. Der Bundestag muss seiner Arbeit ungehindert nachgehen können."