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Mützenich: Bundes-Notbremse mit Änderungen gerichtsfest

BERLIN (dpa-AFX) - SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich geht davon aus, dass Klagen gegen die Bundes-Notbremse durch die entschärften Pläne zu Ausgangsbeschränkungen kaum Chancen haben. "Wir sind der festen Überzeugung, dass das ein tragbarer Bereich ist, der auch der Überprüfung aufseiten der Gerichte standhalten kann", sagte Mützenich am Montag nach einer Sitzung der SPD-Fraktion.

Zuvor hatten sich die Regierungsfraktionen von Union und SPD geeinigt, die geplanten Ausgangsbeschränkungen noch einmal anzupassen: Bürger sollen das Haus von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens nur in Ausnahmefällen verlassen dürfen - bis Mitternacht wäre aber zumindest erlaubt, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen. Die Notbremse soll am Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen.

Die Opposition hatte den bisherigen Entwurf kritisiert - so forderte etwa die FDP, die Ausgangsbeschränkungen ganz zu streichen. Mit den geplanten Änderungen habe man "Hinweise, die auch aus der Opposition gekommen sind", aufgenommen, so Mützenich. Linke, Grüne und FDP seien "sehr herzlich" eingeladen, sich dem Gesetzentwurf anzuschließen.

Mützenich betonte, nun rückten auch Arbeitnehmer mehr in den Mittelpunkt. So werde die Pflicht, Arbeit im Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich sei, gesetzlich verankert. Der Fraktionschef forderte Arbeitgeber auf, "dass sie nochmal das möglich machen, was sie zu Beginn der Pandemie offensichtlich konnten". Am Anfang der Pandemie seien weniger Menschen in den Unternehmen gewesen. Zusätzlich können Arbeitnehmer zweimal wöchentlich getestet werden.