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Wie müssen sich Drohnenbesitzer versichern?

Die wendigen Flugobjekte werden immer beliebter. Damit steigt auch die Zahl der durch sie verursachten Schäden. Wie sich Drohnenbesitzer am besten schützen sollten.

92 gemeldete Flugbehinderungen durch Drohnen gab es im vergangenen Jahr im deutschen Luftraum. Foto: dpa
92 gemeldete Flugbehinderungen durch Drohnen gab es im vergangenen Jahr im deutschen Luftraum. Foto: dpa

Die wenige Tage alte Nachricht sorgt vielerorts für Kopfschütteln. 92 gemeldete Flugbehinderungen durch Drohnen gab es im vergangenen Jahr im deutschen Luftraum. Allein 24-mal war der Frankfurter Flughafen betroffen, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) bekannt gab. Zweimal war Deutschlands größter Flughafen sogar für viereinhalb Stunden betriebsunfähig.

Seit Drohnen in der Anschaffung immer günstiger werden, ist der Anteil derjenigen, die sie privat nutzen, stark gestiegen. Einen weltweiten Umsatz von 4,6 Milliarden Dollar errechneten die Marktforscher von Gartner allein bei privaten Drohnennutzern bis zum vergangenen Jahr.

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Was bislang viele Drohnenbesitzer allerdings nicht wissen: Mit ihren Flugobjekten sind sie im Fall des Falles verantwortlich für Schäden beim Überfliegen von unbefugten Gebieten wie Flughäfen oder etwa bei einem Absturz durch eine Windböe.

Zum Thema Schutz und Versicherung für Drohnen gibt das Handelsblatt die wichtigsten Antworten.

1. Brauche ich für meine Drohne eine spezielle Versicherung?

Grundsätzlich ist für den Betrieb eines Fluggeräts – und damit auch für eine Drohne – eine Haftpflichtversicherung notwendig. Das gilt sowohl für den privaten wie für den gewerblichen Bereich. Seit diesem Jahr gilt innerhalb der EU die erweiterte Europäische Drohnenverordnung – im deutschen Luftraum war eine Versicherung schon immer Pflicht.

Keine Rolle spielt dabei, ob ein Quadrokopter, ein Hexakopter oder ein Multikopter genutzt wird. Damit wird die Anzahl der Propeller einer Drohne bezeichnet.

2. Welche Regeln gelten für welche Modelle?

Vor allem kommt es auf das Gewicht der Drohne an. Am wenigsten zu beachten gibt es daher in der Klasse bis 250 Gramm. Drohnen mit diesem Gewicht dürfen ohne besondere Einschränkungen genutzt werden. Nutzer brauchen kein gesonderte Aufstiegsgenehmigung.

Andere Regeln gelten für Drohnen über 250 Gramm. Wind- und wetterfest muss nun an der Drohne Name und Anschrift des Halters vermerkt sein, damit sich ein Geschädigter problemlos an den Verursacher wenden kann.

Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm braucht der Nutzer sogar eine Art Führerschein. Der sogenannte Kenntnisschein kann bei verschiedenen Behörden erworben werden und ist für fünf Jahre gültig. Ab einem Gewicht von fünf Kilogramm ist die Erlaubnis einer Luftfahrtbehörde für den Betrieb einer Drohne nötig.

Wer in den einzelnen Gewichtsklassen diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bei dem kommt die Versicherung auch nicht im Fall eines Schadens auf. Das gilt auch dann, wenn die Drohne in speziellen Schutzräumen wie Naturschutzgebieten oder den Einsatzorten von Polizei und Feuerwehr eingesetzt wird. Und erst recht bei einem Einsatz an einem großen Flughafen.

3. Reicht die normale Haftpflicht, oder braucht es eine spezielle Drohnenversicherung?

In den Klauseln von modernen Haftpflichtversicherungen findet sich gewöhnlich der Einschluss für die Mitversicherung unbemannter Flugobjekte. Etwas anders sieht es bei älteren Verträgen aus, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden. Weil Drohnen damals im Gegensatz zu Modellflugzeugen noch nicht verbreitet waren, fehlt in den Bedingungen gewöhnlich der Einschluss.

Alle Halter von Drohnen sollten demnach ihren alten Haftpflichtvertrag überprüfen und an die neue Realität anpassen. Eine besondere Drohnenversicherung ist lediglich für den gewerblichen Einsatz Pflicht. Wer als Privatperson seine Drohne allerdings häufig nutzt, für den empfiehlt sich ebenfalls eine separate Drohnenversicherung. Eine Auswahl an Angeboten findet sich unter www.drohnen.de im Abschnitt Versicherungen.

4. Was kostet eine Drohnenversicherung?

Ganz günstig ist sie nicht. Auch weil die vielen Neueinsteiger oft noch ungeübt in der Handhabung sind. Für so manchen Absturz ist da oftmals nur ein leerer Akku verantwortlich. Wer seine Drohne lediglich privat nutzt, muss nach Berechnungen der Huk-Coburg mit Beträgen ab 65 Euro im Jahr rechnen.

Bei einer gewerblichen Nutzung sind es demnach mindestens 80 Euro. Eine Privathaftpflichtversicherung inklusive Drohnenschutz gibt es laut dem Vergleichsportal Check24 bereits ab 22,87 Euro im Jahr.

5. Wie kann ich den Beitrag einer Drohnenversicherung senken?

Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung gilt: Je höher der Selbstbehalt und damit der Eigenanteil im Schadenfall angesetzt wird, desto geringer ist der Beitrag. Wer beispielsweise für die ersten 300 Euro eines Schadens selbst aufkommt, der kann fast die Hälfte an Beiträgen im Vergleich zu demjenigen sparen, der ab dem ersten Euro alles ersetzt bekommen möchte.

6. Wer zahlt, wenn der Halter die Drohne verleiht?

Generell haftet der Halter für Schäden, egal, wer mit der Drohne einen Schaden verursacht. Für einen Geschädigten ist er der Ansprechpartner, der für alle Schäden aufkommen muss. Allerdings kann sich der Halter im Anschluss an den Verursacher wenden und darauf hoffen, dass er für den Schaden geradesteht. Gewöhnlich hat auch er eine eigene Haftpflichtversicherung, der er den Schaden melden kann.

7. Ist bei einem Unfall auch die Drohne selbst versichert?

Es zeigen sich wiederum Parallelen zur Kfz-Versicherung. Denn: Mit der normalen Haftpflichtversicherung ist nur der Schaden abgedeckt, der einem anderen zugefügt wird. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, zusätzlich eine Kaskoversicherung zur Absicherung von Schäden an der eigenen Drohne abzuschließen. Gewöhnlich lohnt sich das aber nur bei höherpreisigen und schweren Geräten.

8. Wer haftet bei einem Drohnenunfall im Ausland?

Hier unterscheiden die Versicherer in ihren Vertragsbedingungen, wo der Schaden passiert ist. Die Bandbreite reicht vom Versicherungsschutz nur in Deutschland, andere fügen auch Österreich, die Schweiz und die Benelux-Länder hinzu. Optional lassen sich vielmals auch die anderen Länder des Euro-Raums oder andere Regionen der Welt hinzubuchen.

Schwierig wird es dagegen für die USA und Kanada wegen der dort geltenden besonderen Regeln für den Flugverkehr. Wer seine Drohne mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte deshalb bei seinem Versicherer erst nachfragen, in welchen Ländern er bei einem Drohnenunfall Schutz genießt.